Dies ist eine Diskussion zu richtige Subsumtion, wie? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| Ich habe ein Problem mit den formalen Aufbauschritten der objektiven Zurechnung. Werde einfach mal nen Fall anprüfen und hoffe jemand erbarmt sich meiner Lücke. Fall: Bluter (B) wird von A gepiekst und stirbt. Anfängergutachten: Weiter müsste die Erfolgsverursachung dem A objektiv zuzurechnen sein. Objektiv zurechenbar ist ein Handeln dann, wenn es eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen und sich diese im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert hat. So und wie komme ich nun von der sehr abstrakten rechtlich relevanten Gefahr (der Standartdefinition) zur Verneinung der obj. Zurechenbarkeit wegen eines völlig atypischen Schadensverlaufs (h.M.)? Danke im Voraus! |
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| AW: richtige Subsumtion, wie? ersetze doch einfrach die rechtlich relevante gefahr duch "rechtlich relevantes risiko". im zweiten schritt fragst du dann, ob selbst beim schaffen einer rechtlich relevanten gefahr kein risikozusammenhang, und damit keine objektive zurechnung vorliegen könnte. dies ist dann nach h.m. zu bejahen bei besonders atypischen schadensfolgen, die auf die abnorme bauweise des opfers beruhen. eine andere ansicht will dagegen...dann stellst du die gegenansicht dar, stellst die ergebnisse gegenüber und entscheidest anhand einiger argumente. jana
__________________ fiat iustitia et pereat mundus. ...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext? |
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