Dies ist eine Diskussion zu Richtig zitieren, Juristen vor! innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| Hallo, ich studiere Geschichte und nicht Jura und bin daher nun ein wenig aufgeschmissen. Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen... Ich muss das Bundesverfassungsgericht und das bürgerliche Gesetzbuch in einem Literaturverzeichnis richtig zitieren. Wie geht das? Juristen vor! 1. Die mir zur Verfügung stehende Info lautet: "BGB, 56 Aufl.", wie wird da ein richtiges Zitat draus, das man in einer wissenschaftlichen Arbeit verwenden kann? Also für eine Bibliographie? 2. Ich soll die Entscheidung Nr. 15 von 1953 vom Bundesverfassungsgericht richtig zitieren. Nur wie? 3. Davon abgesehen, wenn ich so einen Eintrag habe: "BVerfGE 45, 63 (S. 74). ", was bedeutet das? 4. Bonusfrage: Die Rede von Dehler im Bundestag vom 27.11.1952 (Verhandlungen im Bundestag, Bd. 13) soll korrekt zitiert werden. Wie geht das? Vielen, vielen Dank für Eure Mühe! |
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| AW: Richtig zitieren, Juristen vor! Zu 1-3 hat BeneQ denke ich alles gesagt. Und zu 4, da würde ich in die Fußnote einfach schreiben: "Verhandlungen im Bundestag, Bd. 13, Seite" (Es sei denn es gibt Randziffern oder ein andere Aufteilung als Seitenzahlen, dann diese verwenden) Ich denke nicht, dass es da einen Verfasser gibt oder? Der müsste dann gegebenenfalls noch vor den Titel des Buches. Eigentlich ist es immer dasselbe Schema: Nachname des Verfassers, Titel des Werks (Kann auch abgekürzt werden), Fundstelle (welcher Band, Seite, Randnummer, Paragraph oder andere Aufzählungsunterteilungen) Und in Literatur Verzeichnis kommt dann alles rein was das Buch hergibt ^^ Vollständiger Name, Titel des Buches, Auflage, Erscheinungsort/-jahr und wie man das Werk zitiert hat. |
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