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Rechtschutzbedürfnis

Dies ist eine Diskussion zu Rechtschutzbedürfnis innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 31.07.2008, 00:58
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Rechtschutzbedürfnis

was ist genau mit dem RECHTSSCHUTZBEDÜRFNIS gemeint in einem Organsttreit Verfahren?
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Alt 31.07.2008, 08:02
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AW: Rechtschutzbedürfnis

Hey,
Das Rechtsschutzbedürfnis ist Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage; bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

Gemeint ist damit allgemein gesprochen das berechtigte Interesse, mittels eines gerichtlichen Verfahrens Rechtsschutz zu erlangen,
-wenn der Kläger also mit dem von ihm angestrebten gerichtlichen Verfahren ein rechtsschutzwürdiges Interesse verfolgt
wenn der angestrebten Erfolg nicht auf einfachere, schnellere oder billigere Art zu erreichen ist
- wenn der Kläger nicht rechtsmissbräuchlich handelt.

Das Rechtsschutzbedürfnis ist bei Organstreitverfahren in der Regel unproblemtaisch. Es kann zu verneinen sein, wenn der Antragssteller (nicht KLäger!!!) die dargelegte Verletzung durch eigenes Handeln hätte vermeiden können.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.10.2008, 02:43
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AW: Rechtschutzbedürfnis

vielen dank
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