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Problem Irrtum bei Notwehr

Dies ist eine Diskussion zu Problem Irrtum bei Notwehr innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 04.08.2011, 12:18
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Problem Irrtum bei Notwehr

Hallo zusammen!

Ich habe da ein kleines Problem in einer Hausarbeit und ich komme einfach nicht weiter. Ein Problem ist folgendes:

Der A vermutet, dass B ihm eine Orange gestohlen hat und wirft, da er als ehemaliger Baseballprofi Gelenkprobleme hat, direkt eine Melone in den Rücken. B fällt, leichte Verletzungen. Am Ende kommt jedoch raus, dass B 1000 Euro aus der Kasse des A gestohlen hat. Hat A dennoch in Notwehr gehandelt?

Ich erkenne hier ein Auseinanderfallen von objektivem Geschehen und der Vorstellung des A. Aber liegt dennoch eine vollendete rechtswidrige Tat vor?

Ich würde mich über jede Antwort freuen!

Liebe Grüße
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Alt 05.08.2011, 13:59
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AW: Problem Irrtum bei Notwehr

Zitat:
Zitat von AndiD Beitrag anzeigen

Der A vermutet, dass B ihm eine Orange gestohlen hat und wirft, da er als ehemaliger Baseballprofi Gelenkprobleme hat, direkt eine Melone in den Rücken. B fällt, leichte Verletzungen. Am Ende kommt jedoch raus, dass B 1000 Euro aus der Kasse des A gestohlen hat. Hat A dennoch in Notwehr gehandelt?
Ist der Wurf mit einer Melone ein angemessenes Mittel zur Abwehr des augenblicklichen Angriffs auf das Eigentum (Orange)? Stand ein milderes Mittel zur Verfügung?

(Erinnert mich stark an das berühmte Beispiel des Rollstuhlfahrers, der das Kind erschießt, das ihm gerade einen Apfel klaut.

Geeignetes Mittel zur Abwehr des rechtswidrigen Angriffs? Ja.
Standen andere Mittel zur Verfügung, die ebenfalls zum Erfolg geführt hätten? Nein.
Ist das Mittel verhältnismäßig? Nein.)

Zitat:
Ich erkenne hier ein Auseinanderfallen von objektivem Geschehen und der Vorstellung des A.
Sehe ich genauso.
Zitat:
Aber liegt dennoch eine vollendete rechtswidrige Tat vor?
Der Diebstahl einer Orange...

Nein, im Ernst: von wem? Für die Notwehrsituation muß die rechtswidrige Tat, die abgewehrt werden soll, ja nicht vollendet sein.

Man baue das Beispiel mal um:

A hört nachts Geräusche, stöbert einen Einbrecher E im Keller auf und vermutet, daß dieser die Axt, die er gerade im Keller entwendet hat, stehen will. A greift zu einem Besenstiel und schlägt E damit nieder, wobei E leichte Verletzungen erleidet.

Im Verlaufe der Ermittlungen stellt sich heraus, daß E keineswegs vorhatte, dem A die Axt zu stehlen, sondern vielmehr in das Haus eingedrungen ist, um E zu töten und sich zu diesem Zweck schon die Axt als geeignetes Werkzeug gegriffen hatte.

Geht durch diese irrtümliche Annahme von A die Notwehrsituation verloren?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 14:46
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AW: Problem Irrtum bei Notwehr

Vielen Dank für deine Antwort!

Also ich hatte ein ähnliches Beispiel im Kopf, nämlich der Bergwanderer der einen anderen Bergwanderer mit grüßen möchte, dieser aber sich irrt und glaubt angegriffen zu werden und dem Wanderer ins Gesicht schlägt. Es ist also so ähnlich.

Darauf würde ich auch eingehen. Ebenso wie auf den Obstbaumfall. Aber kann ich nicht sagen, dass der A sich nicht einem Angriff, jedoch einer Gefahr ausgesetzt gesehen hat, da er ja den Diebstahl nur vermutet und dadurch mit der Melone geworfen hat? Das wäre dann ähnlich wie der Wandererfall. Vielleicht bin ich auch auf einem ganz falschen Pfad.

LG
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