Dies ist eine Diskussion zu Paragrafensuche ;-) innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| Paragrafensuche ;-) Irgendwo habe ich mal gehört, dass es möglich sein soll, gepfändete Sachen weiterhin zu benutzen. Also wenn z.B. einem Tischlermeister die Hobelbank gepfändet wird, dann darf er diese auch weitzerhin bis zur Versteigerung benutzen. Schließlich könnte da ja wieder etwas Kohle in die Kasse kommen, was den Gläubigern ja nur recht sein kann. Hat da jemand ein paar §§ für mich, ich stehe momentan etwas auf dem Schlauch... |
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