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Ö-Rechts Probehausarbeit München (Organstreitverfahren)

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Alt 03.01.2007, 17:29
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Ö-Rechts Probehausarbeit München (Organstreitverfahren)

Hallo zusammen,

muss über die Weihnachtszeit eine Probehausarbeit schreiben und wollte mal schaun ob ich hier ein paar anregungen finden kann. mal ne kleine zusammenfassung des sachverhalts, will euch nich mit dem ganzen text zumüllen, liest ja sonst eh keiner :


Der Bund gewährt Betreibern von Windkraftanlagen staatliche Subventionen. Es stell sich jedoch heraus, dass in einigen Fällen die Voraussetzungen für solche Subventionen nicht bestanden haben, es wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, auf Antrag der X-Fraktion, die 63% der Sitze im Bundestag besitzt.
Der Untersuchungsausschuss besteht aus 9 Mitgliedern, 6 von der X-Fraktion und 3 von der Z-Fraktion, die 30% der Sitze im Bundestag inne hat.
Die Z-Fraktion hat im Ausschuss erfolgreich durchgesetzt, dass Zeugen vernommen werden. Kurz darauf kündigt der Kanzler jedoch eine Vertrauensfrage an und es ergeht ein Mehrheitsbeschluss im Ausschuss, dass die Zeugen wieder ausgeladen werden um den Sachstandsbericht gemäß § 33 Abs. 3 PUAG noch rechtzeitig zu erstellen.

Die Z-Fraktion möchte vor dem BVerfG nun erreichen, dass die Vernehmung dennoch durchgeführt wird und beruft sich auf den Minderheitenschutz in Art. 44 GG. Dagegen könne auch nich eingewandt werden, dass der Ausschuss von der Mehrheit im Bundestag eingesetzt wurde. Ferner reiche nur die Ankündigung einer Vertrauensfrage nicht für eine Ausladung der Zeugen aus, das Ergebnis der Vertrauensfrage sei völlig offen. Zutreffend stellt die Z-Fraktion fest, dass für das gesamte Verfahren der Vertrauensfrage ein Zeitraum von mindestens 4 Monaten vonnöten sei.

Die Mehrheit im Ausschuss macht dagegen geltend, dass im Ausschuss nach dem Mehrheitsprinzip entschieden werde. Gegen einen solchen Beschluss stünden der Z-Fraktion keine Rechte zu. Außerdem werde die Erstellung des Sachstandsberichts nahezu 4 Monate in Anspruch nehmen, deshalb müsse mit diesem Bericht jetzt begonen werden.

Neben der Z-Fraktion möchten auch 6 Mitglieder des Bundestages, die jedoch nich alle der Z-Fraktion angehören, ebenfalls erreichen, dass die Zeugen vernommen werden.



Gut soviel dazu, die Zulässigkeit stellt ja kein Problem dar, nur bei der Begründetheit wäre ich für ein paar Tips dankbar, v.a. bei der formellen Rechtmäßigkeit!

Mein roter Faden, v.a. gestützt auf die BVerfGE 105, 197, sieht ganz grob so aus, dass der Z-Fraktion teilweise recht gegeben werden muss. Auch bei drohender Diskontinuität muss ein Interessensausgleich gewahrt bleiben, die Mehrheit im Ausschuss darf nich so einseitig alle Zeugen wieder ausladen (zumal es sich doch schon um Beweisbeschlüsse handelt!?).

-Wie würdet ihr denn die Begründetheit gliedern?
-Sollten im Falle des Ausschusses nur die im Sachverhalt aufgeführten Normen abgewogen werden, also Art. 44 GG gegen § 33 Abs. 3 PUAG oder sollte ich weitere Normen suchen, die die jeweilgen Parteien unterstützten?
-Wie genau lasse ich die Abgeordneten einfließen, mit Art. 38 GG? Diese Frage ist mir besonders wichtig, ich sehe hier keine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status' aufgrund des Mehrheitsbeschlusses!


Vielden dank an die, die sich die Mühe machen sich hiermit mal zu beschäftigen...
gruß, lexy

Geändert von lexy (03.01.2007 um 19:48 Uhr).
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