Dies ist eine Diskussion zu Notwehr innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| Notwehr Ehemann A kommt regelmäßig angetrunken nach Hause und verprügelt dann seine Ehefrau B, ohne dass diese jedoch jemals ernsthafte Verletzungen davon trägt. Eines Tages nimmt sich die Ehefrau vor, sich dies nicht mehr länger gefallen zu lassen. Als ihr Mann eines Tages wieder betrunken nach Hause kommt und gerade handgreiflich werden will, ersticht sie ihn mit einem Küchenmesser. Ist die Notwehrhandlung der A erforderlich und geboten? |
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| AW: Notwehr Bei Person A liegt keine Notwehr vor da sie vor der Tat geplannt hat etwas zu ändern und sich das nicht mehr gefallen lassen wollte nur war für sie abzusehen das er sie wieder schlagen würde wenn er wieder trinkt, meiner Meinung nach hätte sie ihm verlassen sollen nun würde man aus Angst viell.darauf plädieren das es Notwehr war aber der Vorsatz etwas zu ändern war schon vorher da also ist es dem jenigen ja bewußt gewesen ! Diese Antwort soll auch nicht Verbindlich sein, viell.liege ich auch falsch, man müßte die Situation besser beschreiben zum Tatpunkt des zustechens ob er viell.angerannt kam mit der Faust in der Hand und sie gerade zusammen in der Küche standen oder ob Sie mit dem Messer schon auf ihm gewartet hatte! lieben Gruss jacqueline Hab gerade bei mir einen REALFALL und komme nicht weiter....schaut mal vorbei |
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| AW: Notwehr Hallo, also ich denke, dass es mehrere Probleme gibt: Zum einen ist sie die Ehefrau: Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen dazu, inwieweit diese Garantenstellung ein evtl. Notwehrrecht der Frau begrenzt bzw. ob vorliegend die Frau insbesondere nicht hätte der Situation erst ausweichen müssen. Zum anderen wußte sie bereits, dass wie sonst auch (mangels entgegestehender Hinweise) nur zu einer leichten Schädigung ihrerseits kommen würde. Das heißt, dass es übermäßig ist, ihn sofort zu erstechen. Sie darf ja prinzipiell nur Handlungen vornehmen, die zwar geeignet und effizient sind, den Angreifer primär aber außer Gefecht setzen. Dafür hätte es auch genügt, ihn kampfunfähig zu machen, nicht gleich zu töten. Außerdem könnte das subjektive Rechtfertigungelement fehlen: Ging es ihr noch um Verteidigung oder um Rache? (Rechtfolgen sehr umstritten.) Lieb Gruß, Jasmin. |
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