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Mahnung

Dies ist eine Diskussion zu Mahnung innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 16.09.2010, 16:48
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Question Mahnung

Hallo!
Kann mir vielleicht jemand sagen, welche Folgen eine Mahnung gegen einen von zwei Gesamtschuldnern hat?
Wirkt sie für beide, obwohl der andere nichts davon weiß?
danke;-)
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  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 19:34
V.I.P.
 
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AW: Mahnung

Eine gesamtschuldnerische Haftung führt dazu, dass der Gläubiger jeses beliebige Mitglies der Gemeinschaft zur Haftung auffordern kann. Dieses Mitglied kann im Innenverhältnis die Haftung wiederum verteilen, was den Gläubiger aber nicht interessiert. Bei einer Gemeinschaft wird davon ausgegangen, dass die Mitglieder sich gegenseitig informieren, das ist nicht Aufgabe des Gläubigers.

Man muss sich eine Gemeinschaft immer wie einen großen Ball denken, mit ein paar Griffen dran. Welchen Griff der Gläubiger nimmt, ist wurscht. Er hat den ganzen Ball in der Hand.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 08:03
V.I.P.
 
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AW: Mahnung

Hehe, ein klasse Beispiel, das werd ich mir merken.
Das gEsetz sagt dazu:
Zitat:
§ 421
Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
Da würde man es ja für selbstverständlich halten, dass er den oder die Schuldner, den oder die er durch die Mahnung in Verzug setzen will auch informieren muss. Also die Mahnung an einen nicht gegen alle wirkt.
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