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Konventionalstrafe oder Anwaltkosten bezahlen nach rechtswidriger Behauptungen

Dies ist eine Diskussion zu Konventionalstrafe oder Anwaltkosten bezahlen nach rechtswidriger Behauptungen innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 27.07.2006, 18:42
Boardneuling
 
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Thumbs up Konventionalstrafe oder Anwaltkosten bezahlen nach rechtswidriger Behauptungen

Hier der orig.Text aus dem Einschreiben:

Sehr geehrter Herr (Person A)

Herr (Person B)-Strasse-PLZ-Ort, hat mich mit der Wahrnehmung seiner
Interessen beauftragt.

Im Beisein von Polizeibeamten haben Sie am Samstag, den 15.07.2006, meinen Mandanten beschuldigt, nächtlich Ruhestörungen durch Wasserrauschen und Baden sowie laute Musik zu verursachen.
Des weiteren haben Sie gedroht, meinem Mandanten die Polzei auf den Hals zu hetzen.

Die Behauptungen sind rechtswidrig. Sie sind geeignet, (Person B) in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und seiner persönlichen Ehre zu verletzten und zudem unwahr.

Ich habe Sie aufzufordern, bei Vermeidung gerichtlicher Schritte die in der Anlage beigefügte Verpflichtungserklärung postwendend unterzeichnet zurückzusenden.
Dem Eingang der Erklärung sehe ich bis zum 28.07.2006 entgegen.


Die weitere Korrespondenz wollen Sie bitte ausdrücklich mit mir führen, um jeden Kontakt mit meinem Mandanten zu vermeiden.

Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt (Person C)



Verpflichtungserklärung:

Herr (Person A) Strasse -PlZ-Ort, verpflichtet sich hiermit gegen über Herrn (Person B) -Strasse-PlZ-Ort, es bei Vermeidung einer Konventionalstrafe in Höhe von 2.000,00€ für den Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten

Herr (Person B) verursache nächtliche Ruhestörungen durch Wasserrauschen und Baden.

Er verpflichtet sich ferner, die Herrn (Person B) durch die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts (Person C) - Ort, entstandenen Kosten aus einem Gegenstandswert von 2000,00€ zu erstatten.



DAS SOLL (Person A) NACHDEM ER SICH BESCHWERT HAT BZW.SEINE MEINUNG GEÄUSSERT HAT WARUM SEIN NACHBAR DAUERND DIE POLZEI HOLEN WÜRDE STATT MAL SELBST ZU KLINGELN WENN ES ZU LAUT IST UNTERSCHREIBEN !

(Person B) KANN MAN ABER ECHT NACHTS HÖREN, NUR BESCHWERT HAT SICH (Person A) NIE - AUSSER JETZT!


Was passiert wenn (Person A) nicht Unterschreibt, gilt dann die Konventionalstrafe an (Person B) oder müssen die Anwaltskosten an (Person C) gezahlt werden?
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