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ist Schweigen eine Willenserklärung?

Dies ist eine Diskussion zu ist Schweigen eine Willenserklärung? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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  #1 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 14:22
Boardneuling
 
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Question ist Schweigen eine Willenserklärung?

hallo!
v schickt b ein buch und bittet ihn, ihm innerhalb einer bestimmten frist mitzuteilen, ob er das buch kaufen wolle. b nimmt das angebot fristgerecht an. v antwortet daraufhin nicht mehr(alles über email)
meine frage: ist eigentum übergegangen bzw ist ein kaufvertrag zustande gekommen?
preis wurde nicht vereinbart/ auch nichts gezahlt
danke
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  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 14:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
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AW: ist Schweigen eine Willenserklärung?

Schweigen ist keine Willenserklärung, allerdings steht im obigen Sachverhalt "B nimmt das Angebot fristgerecht an". Das ist erklärungsbedürftig.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 14:33
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2008
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AW: ist Schweigen eine Willenserklärung?

reicht es dann nicht, das er das angebot annimmt. das buch hat er ja berits in besitz.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 14:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2007
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AW: ist Schweigen eine Willenserklärung?

Sorry Bene, sofern es sich hier um ein neues Buch handelt ist ein Preis sehr wohl vereinbart und muss nicht explizit genannt werden.

Bücher unterliegen der Buchpreisbindung und danach richtet sich der Preis für das Buch.
__________________
Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA.
Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts
Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 12:59
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AW: ist Schweigen eine Willenserklärung?

Hallöle,
also der Sachverhalt ist schon recht dünn.
Wie hat V denn das Angebot "angenommen"? Durch Schweigen kann sehr wohl konkludent eine Erklärung abgegeben worden sein.
Das Eigentum kann hingegen noch nicht übergegangen sein, weil ich hierfür wieder 2 übereinstimmende WE´s brauche. Die WE des V ist wohl kein Problem, aber was ist die WE des Verkäufers?
Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Kaufvertrages gehört natürlich auch der Kaufpreis, aber u. U. ist diese Angabe entbehrlich. Es handelt sich ja um ein Buch und da gilt eventuell in diesem Falle auch, die Preisbindung...

LG Redberry
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