Dies ist eine Diskussion zu Hilfe!!!!!!!!!! innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| brauche dringend hilfe bei meiner 1.hausarbeit im strafrecht! koennt ihr mir vielleicht auch buecher empfehlen??? hier der fall und danke schonmal an jeden der das hier liest! Eine schrecklich nette WG Jurastudent Johannes (J) wohnt mit zwei Kommilitonen in einer Wohngemeinschaft im Studentenwohnheim. Mit einen Mitbewohner, Zacharias (Z), der im selben Semester wie J studiert, hat er nichts als Ärger. Ständig ersinnt dieser neue Arten den J zu mobben. J lebt daher in ständiger Sorge, was Z sich wohl als nächstes ausdenken wird. Da nun die Abgabe der ersten Hausarbeit ansteht, hat J Angst, dass Z aus lauter Bosheit versuchen wird seine Arbeit zu sabotieren. Die Ausformulierungsbemühungen des J hat Z bereits mit den Worten kommentiert: Der Kamin wäre der angemessene Platz für dieses Machwerk! Wegen der vorangegangenen Quälereien befürchtet J, dass Z seine Worte wahrmachen will. Da ihm die Arbeit sehr wichtig ist, verheimlicht J immer wieder seine Anwesenheit in der WG, um den Z bei einem Sabotageversuch zu ertappen und diesem eine Lehre zu erteilen. Deswegen macht die Hausarbeit nur langsam Fortschritte. Auch am Abend des Fristablaufs schleicht sich J mit der gerade fertig gestellten Arbeit wortlos und leise in sein Zimmer und wartet im Dunklen. Etwas später betritt der dritte Mitbewohner Olaf (O) der von den Gedanken und Plänen des J nichts ahnt das Zimmer des J, um diesem die Post hinzulegen. J erkennt nicht, dass es gerade O ist, der das Zimmer betritt. Er ist davon überzeugt, dass Z nun gekommen ist, um seine Arbeit zu vernichten. Mit einem Schrei stützt sich J daher auf den angeblichen Z, als dieser den Lichtschalter betätigen will, und sticht mit der ersten Waffe, die er greifen kann, einem großen Brieföffner, mehrfach auf O im Brustbereich ein. Dabei hält J es nicht für ausgeschlossen, dass er sein Opfer tödlich verletzen könnte, findet sich aber damit ab. Schließlich dürfe man gegen bei der Tat überraschte Verbrecher stets Waffen verwenden. Erst als J das Licht anmacht bemerkt er, dass er nicht Z, sondern O niedergestochen hat. Aufgrund des großen Blutverlustes hält J den O für tot. Nach kurzer Überlegung entschließt er sich, mit der Leiche im Kofferraum in ein nur wenige Kilometer entferntes Waldstück zu fahren, um diese dort zu vergraben. Trotz der beigebrachten schweren Verletzungen ist O aber noch am Leben. Auf dem Transport in den Wald erlangt er das Bewusstsein zurück. Langsam realisiert er, wo er sich befindet und gerät in Panik, da er J für wahnsinnig hält und Angst davor hat, was dieser ihn noch antun könnte. Deswegen gibt der verängstigte O auch keine Klopfzeichen, sondern versucht zu entkommen. Nach einigen vergeblichen Anstrengungen gelingt es ihm schließlich den Kofferraumdeckel aufzuhebeln. Bei seinen überhasteten Ausstiegsbemühungen verliert O wegen der hohen Geschwindigkeit des Autos und der Dunkelheit das Gleichgewicht und stürzt auf die Fahrbahn. Durch die beim Aufprall verursachten schwersten Verletzungen verstirbt O sofort. Im Wohnheim nutzt derweil Z die Abwesenheit des J aus und nimmt wie geplant die schriftliche Ausfertigung der Hausarbeit des J sowie die CD, auf der allein die entsprechenden Datei gespeichert ist, an sich. Diese wirft er in einen der zehn großen Müllcontainer der Wohnheimanlage, die, wie er weiß, in zwei Stunden geleert werden. Dabei ist er überzeugt, dass die Arbeit für J endgültig verloren sei, denn es werde diesem niemals gelingen, die Schriftstücke und die CD vor der Leerung wiederzufinden. Ob die Arbeit nun bei der Müllentsorgung vernichtet oder wegen Beschmutzung durch den anderen Unrat unbrauchbar wird, ist Z egal. Als J um 23.10 Uhr nach Hause kommt, bemerkt er sofort das Fehlen seiner Arbeit und rennt in das Zimmer des Z, von dem er die Herausgabe der Arbeit für den kurz bevorstehenden Abgabetermin um 24.00 Uhr verlangt. Z streitet ab, etwas mit der verschwundenen Arbeit zu tun zu haben. Außerdem könne ihm J gar nichts beweisen. J stürmt aus dem Zimmer und ruft den Polizeinotruf an, von dem er sich Hilfe bei der Wiederbeschaffung erhofft. Doch der diensthabende Beamte verweigert schnelle Hilfe, da zur Zeit alle Polizisten wegen einer Bombendrohung im Einsatz seien. Mit so einer Lappalie könne sich jetzt keiner beschäftigen. Erst ab morgen könne man seine Anzeige aufnehmen. J sieht wegen der vorgerückten Zeit und des vergeblichen Anrufs bei der Polizei keine andere Möglichkeit mehr, als Z zu zwingen, die Arbeit herauszugeben. Er betritt die Küche des Wohnheims, wo Z sich inzwischen einen kleinen Mitternachtsimbiss zubereitet und packt diesen an der Schulter. J droht dem Z mörderische Schmerzen an, wenn er die Arbeit nicht herausgebe. Um die Ernsthaftigkeit der Androhung unter Beweis zu stellen, verdreht J dem völlig verblüfften Z langsam und schmerzhaft den Arm. Mit dem lauten Schrei Hör auf mit der Folter ! verrät der wehleidige Z das Schicksal der Hausarbeit. J rennt zu den Mülltonnen und kann zumindest die Version der Arbeit auf CD noch retten. Der Ausdruck ist wegen des anderen Mülls hoffnungslos verdreckt und nicht mehr zu gebrauchen. Es gelingt J aber gerade noch einen neuen Ausdruck herzustellen und diesen um 23.59 Uhr fristgemäß in den mit einer Zeitschaltuhr versehenen Universitätsbriefkasten einzuwerfen. Kurz danach wird er verhaftet. Beurteilen Sie in einem Gutachten die Strafbarkeit von J und Z nach dem StGB. Bearbeitervermerk: Straftatbestände des 19., 20. und 23. Abschnitts des StGB sind nicht zu prüfen. Eventuell erforderliche Strafanträge sind gestellt. |
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| AW: Hilfe!!!!!!!!!! Wie wärs, schreib hier vielleicht erst mal ne grobe Lösungsskizze von Dir als Diskussionsgrundlage, dann kann ich vielleicht auch mehr dazu sagen |
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| AW: Hilfe!!!!!!!!!! also: >mein problem ist schon am anfang, da j in staendiger sorge lebt, ist das notstand (35) ??? >pruefe ich die strafbarkeit des j auf mord oder totschlag? > das j den o anstatt z angreift, ist ja wohl error in persona, aber dann? " schliesslich duerfte man gegen bei der tat ueberraschte taeter sets waffen verwenden" ist das ein tatbestandsirrtum? > was ich dann mit dem naechsten abschnitt mache (also ab "Trotz der beigebrachten verletzungen...... bis verstirbt O sofort" ) weiss ich absolut gar nicht! ist das transportieren im kofferraum schon der vorsatzlose zweitakt oder wuerde das erst das vergraben sein??? als zweites wuerde ich dann strafbarkeit des j wg koerperverletzung pruefen(?) ist er dann entschuldigt?notwehr?? was pruefe ich denn bei z? 242??? tut mir leid, hab echt keinen plan wie ich da ran gehen soll, waere nett, wenn du mir hilfst! |
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| AW: Hilfe!!!!!!!!!! Also, ich würde ja vorschlagen, nicht alle Problem, die Dir au- und einffallen, so durcheinander zu schmeissen, dann wächst einem das alles nämlich schnell über den Kopf, sondern erst einmal, ganz ruhig und lehrbuchmässig, wie mans gelernt hat, zu strukturieren, etwa Tatkomplexe zu bilden und darin untergeordnet in die einzelnen möglichen Straftatbestände und darin untergeordnet in die einzelnen Probleme, dann ergeben sich Lösungen teils von ganz alleine. Wenn Du hier nach Notstand fragst, so kannst Du ja nicht einfach mit der Notstandsprüfung im luftleeren Raum anfangen, sondern dass ist natürlich ein Problem der Rechtswidrigkeit nund das wiederum stellt sich nur in Zusammenhang mit einem bestimmten Tatbestand usw. Insofern müsstes Du erst eunmal die notwendiogen Vorarbeioten machen und hier darlegen, wie Du überhaupt zun dem Problem kommst. Vorschlag : Also bring erst einmal ein bisschen Struktut in Deine Überlegungen. Mach und zeig hier erst einmal eine strukturierte Lösungsskizze mit Tatkomplexen und möglichen Tatbeständen, dann können wir weiter diskutieren. |
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