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Herausgabeanspruch gem. § 985: praktische Durchsetzung???

Dies ist eine Diskussion zu Herausgabeanspruch gem. § 985: praktische Durchsetzung??? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 31.08.2006, 12:05
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Herausgabeanspruch gem. § 985: praktische Durchsetzung???

Moin!

Also, wie ich einen Herausgabeanspruch theoretisch prüfe, habe ich ja bereits gelernt (Sollte ich zumindestens). Nun frage ich mich: Wie setzte ich den praktisch durch? Wenn kein Straftatbestand vorliegt, wird sich die Polizei da wohl weniger drum kümmern. An welche Stelle müsste ich mich da wenden? Vielleicht ans Amtsgericht??? Bräuchte man für so etwas einen Anwalt oder könnte ich das auch als Privatperson durchsetzten?

Vielen Dank für eure Mühe
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2006, 12:39
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AW: Herausgabeanspruch gem. § 985: praktische Durchsetzung???

Herausgabeklagen werden bei der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, also Amts- und Landgerichten geltend gemacht.
Bis zu einem Streitwert von 5000 € sind (es gibt Ausnahmen) die Amtsgerichte zuständig. Dort herrscht kein Anwaltszwang.
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