Dies ist eine Diskussion zu Gravierender Fehler in Ö-Recht-Klausur? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| Gravierender Fehler in Ö-Recht-Klausur? Hallihallo, ich habe gerade meine erste Ö-Rechts-Klausur geschrieben und absolut nicht erkannt, dass das Rederecht des Abgeordneten nicht über eine Verfassungsbeschwerde abgehandelt werden kann, da anscheinend Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG nicht als grundrechtsgleiches Recht behandelt wird, obwohl ich das dem Wortlaut nach angenommen habe. Dementsprechend habe ich kein Organstreitverfahren durchgeführt. Ist das gänzlich falsch oder ist meine Prüfung einer Verfassungsbeschwerde vertretbar? Ist der Fehler so gravierend, als dass der Resr zwar gut sein kann, ich aber wahrscheinlich dennoch durchfallen werde? Vielen Dank für eure Einschätzung bereits im Voraus! |
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