Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Frage zu Grundrechts-Klausur

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Grundrechts-Klausur innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 13:11
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 4
Keine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Frage zu Grundrechts-Klausur

Hallo zusammen, ich habe grade meine Abschlussklausur in Staatsrecht II (Grundrechte) geschrieben und bin jetzt einigermaßen verunsichert. Der Sachverhalt lautete stark reduziert sinngemäß ungefähr so:

A vertreibt Kunst, welche religiöse Bekenntnisse diffamiert. B nimmt ihn auf Unterlassung in Anspruch und scheitert damit in allen Instanzen. Daraufhin erhebt B Verfassungsbeschwerde (sinnigerweise per E-Mail und nur wenige Minuten vor Ablauf der Beschwerdefrist und auch, nachdem A gegenüber B trotz des verlorenen Rechtsstreits ausdrücklich erklärt hat, das betreffende Werk nicht weiterzuverbreiten).

Inwiefern ist B in dieser Konstellation denn überhaupt betroffen? Wenn dem A gerichtlich die Ausübung seiner Meinungs- oder Kunstfreiheit untersagt worden wäre und A daraufhin Verfassungsbeschwerde erhoben hätte, wäre der zu untersuchende Beschwerdegegenstand ja klar. Aber hier hat doch B Verfassungsbeschwerde gegen seine letztinstanzlich abgelehnte Unterlassensklage erhoben. Zwar kann man so auch irgendwie argumentieren, dass die Gerichte die Tragweite der Kunst- und Meinungsfreiheit des A zum Nachteil des B verkannt haben. Aber wo wäre B denn dadurch in einem seiner Grundrechte verletzt worden? Ist das als Problem der mittelbaren Drittwirkung zu behandeln, oder wie?

Ich habe in der Begründetheitsprüfung Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit, die verschiedenen Auffassungen zum Kunstbegriff, Werk- und Wirkbereich etc.pp. durchgenudelt, aber das betrifft doch alles Grundrechte des A und nicht des Beschwerdeführers B?

Irgendwie ist doch die ganze Aufgabenstellung "schief", oder stehe ich wirklich dermaßen auf dem Schlauch? :/

Danke im Voraus für eure Einschätzungen.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 13:19
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 628
100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)  
AW: Frage zu Grundrechts-Klausur

Tausend Jahre kein Verfassungsrecht mehr gemacht, nur aus Lust am Forum antworte ich dennoch:

Hat der Staat nicht von Verfassungs wegen aus der Religionsfreiheit auch die Schutzpflicht, mit §§ 1004, 823 BGB usw. geeignete Instrumentarien zur Verfügung zu stellen, kraft derer jemand wie B, dessen Glaube diffamiert wird, Unterlassungsansprüche o. ä. erheben können muss?

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wäre ja - um ein anderes Beispiel zu nennen - verletzt, wenn die Rechtsordnung über §§ 249 ff., 823 BGB hierfür keine Schadensersatzansprüche zur Verfügung stellte.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 13:25
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 4
Keine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, krmvf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Frage zu Grundrechts-Klausur

Um Gottes willen, in die Richtung habe ich nicht mal Überlegungen angestellt. Liest sich aber plausibel (* wenn auch als Lösungsweg etwas kompliziert für's zweite Semester)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verstärkung eines Grundrechts mit einem anderen? Staats- und Verfassungsrecht 13.03.2010 00:06
Frage zu einem Grundrechts Art.!!!!!! Staats- und Verfassungsrecht 07.10.2007 23:29
Scharnierfunktion des deutschen Grundrechts? Staats- und Verfassungsrecht 21.03.2007 09:49
Frage zu Annahmefrist bei Klausur Allgemeines Forum für Jurastudenten 05.12.2005 03:58
Wichtig!! Frage zu Klausur!! Bürgerliches Recht allgemein 07.10.2004 22:19





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN