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Frage zu §377 II HGB - Wo im Prüfungsschema einbauen?

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu §377 II HGB - Wo im Prüfungsschema einbauen? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 17.05.2009, 16:21
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Frage zu §377 II HGB - Wo im Prüfungsschema einbauen?

Hallo!

Ich habe eine allgemeine Frage zum Prüfungsschema im Falle eines Mangels bei einer Lieferung unter Kaufleuten:

Kann man §377 II HGB als rechtshindernde Einwendung ansehen, die losgelöst von der Prüfung der §§437 etc. BGB (also ob der Anspruch grds. entstanden sein könnte) in einem zweiten Schritt geprüft werden könnte?

Vielen Dank!!!
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