Dies ist eine Diskussion zu falscher Preis für Wein innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| falscher Preis für Wein Folgende fiktive Fallkonstellation bereitet mir ein wenig Kopfzerbrechen: Der W geht in sein Lieblings-und Stammweinlokal, wo er immer denselbem teuren Wein trinkt. Die Karte ist heute aber anders: der Preis für ein Glas seiner Lieblingssorte ist immens weniger als sonst (Preisirrtum seitens des Restobesitzers). Kellner fragt: "Ihr Lieblingswein wie immer?" W nickt zustimmend. Als W den Wein getrunken hat und der Kellner abkassieren will und dabei den richtigen Preis fordert, will K nur den in der Karte ausgezeichneten geringeren Preis zahlen. Hat der Rsetsobesitzer einen Anspruch auf Zahlung des richtigen Preises? Danke für Eure Hilfe DS |
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| Ja, er hat Anspruch auf Zahlung des normalen Preises. Ein Kaufvertrag, der hier stattgefunden hat, besteht immer aus Angebot (Möchten Sie die Sache für diesen Preis kaufen?) und Annahme (Ja, ich nehme es....oder....Nein, ich nehme es nicht.). Die Weinkarte stellt in diesem Falle kein Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung, ein Angebot zu machen. Indem man den Wein bestellt macht man quasi ein Angebot und der Verkäufer (hier der Kellner) kann das Angebot annehmen oder nicht. Der Wein wurde gebracht, also wurde das Angebot angenommen. Der Kaufvertrag gilt. Hier könnte man noch hinzufügen, dass man sich hätte erkundigen können, ob der neue Preis denn seine Richtigkeit hätte. So könnte man wenigstens Irrtümern und Verwechslungen aus dem Weg gehen. Der Logik nach, wäre es auch sehr unwahrscheinlich, dass ein sehr teurer Wein auf einmal um ein Vielfaches billiger wird. Hier hätte man hellhörig werden müssen. Gruß |
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| AW: falscher Preis für Wein m.e. ist die Bestellung des Gastes - auf der Grundlage der ausgezeichneten Speise- und/oder Weinkarte - das Angebot. Mit der Annahme und dem servieren der Bestellung nimmt der Gastwirt das Angebot an. Ergo ist der auf der Karte bezeicnete Preis fällig und zu leisten
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| Das ist so nicht richtig. Eine Weinkarte (die ja Preislisten, Katalogen oder Schaufensterauslagen gleich kommt) ist NIE bereits das Angebot, sondern wie oben geschrieben, eine Einladung ein Angebot zu machen! Eine Willenserklärung (also z.B. das Angebot) muss an eine bestimmte Person gerichtet sein. Das ist bei einer Weinkarte keineswegs der Fall. Bei versehentlich falscher Preisdarstellung gilt - ich zitiere laut BGB § 119: Anfechtbarkeit wegen Irrtums "Wer bei Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde." Hier noch ein Link: http://209.85.135.104/search?q=cache...lnk&cd=1&gl=de
__________________ Wer stets vom Recht das Rechte dächte und sich nicht rächte, dächte rechte. |
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| AW: falscher Preis für Wein Dann könnnten Restaurantbesitzer ja immer falsche Preise in ihre Liste eintragen und dann wenn der Kunde zahlen muss 5,00€ draufschlagen... An der Kasse hat der Kunde, wenn die Ware über das Band geht immernoch die Chance zu sagen: Das war anders ausgezeichnet das nehme ich nicht mit! Hat der Kunde die Speisen und Getränke in einem Restaurant verzehrt, hat er keine Chance mehr das rückgängig zu machen. Ich gehe auch davon aus, dass das Angebot des Gastes auf dem Preis der Speisekarte beruht und der Kellner das Angebot spätestens mit Bringen der Speisen angenommen hat. Ich erinnere mich da an den berüchtigten "Speisekartenfall" wo ein Gast Speisen einer veralteten Karte bestellt in der niedrigere Preise galten.
__________________ Alles nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte euch der Beitrag geholfen haben bewertet Ihn doch bitte mit der kleinen Waage oben rechts! StudentBBL |
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