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Fallösung

Dies ist eine Diskussion zu Fallösung innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 07.04.2007, 15:51
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Fallösung

Hi, brauche dringend Hilfe.
Mus folgenden Fall lösen:
In der Sparkasse A ist der Kassierer K angestellt. Der Praktikant M ist beauftragt, im Kassenraum von K Belege abzuholen und den Papierkorb zu leeren. Dabei hilft er entgegen den bankinternen Vorschriften wegen starkem Kundenantrag bei der Kundenbedienung, ohne dass K etwas dagegen unternimmt. Der Kunde O zahlt 300€ auf sein Konto ein und wird vom Praktikanten M bedient. Zwei Wochen später erscheint der Kunde O mit seinem Kontoauszug und einem Einzahlungsbeleg über 300€ in der Bank und reklamiert die nicht gebuchte Einzahlung. Die Bank erklärt O, man habe sich von M zwischenzeitlich getrennt. Außerdem sei M nicht berechtigt gewesen, Kassengeschäfte zu tätigen. Möglicherweise habe M das Geld veruntreut. Die Bank lehnt eine nachträgliche Einzahlungsbuchung der 300€ ab, da auch kein Kassenfehlbestand aufgetreten sei und Zahlungen laut Geschäftsbedingungen nur an eine Kassierer geleistet werden dürften. O möge sich daher an M wenden.

Rechtslage???

Meine Überlegungen waren:
§164 BGB
§177 BBG
§ 179 I BGB
= Anspruch des Kunden O gegen den Praktikanten M könnte sich aus § 179 I BGB ergeben

aber:

wie sieht es mit der Anscheinsvollmacht in diesem Fall aus, müsste nicht die Bank für den Schaden haften??


Es wäre super wenn ich alsbald eine Antort erhalten würde.

bedanke mich schon im voraus für evtl antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2007, 08:37
Boardneuling
 
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Thumbs up AW: Fallösung

Hallo !

ich denke vom grundgedanken bist du bzgl. der anscheinsvollmacht auf dem richtigen weg. natürlich wurde dem einzahler gegenüber der anschein erweckt, dass er es mit einem bevollmächtigten zutun hat. wer geht schon davon aus, dass an einem bankschalter jemand arbeitet ohne dazu bevollmächtigt zu sein. stichwort :"treu und glauben".

Nur bitte beachte bei der falllösung, dass du eine gründliche abwägung zwischen einer anscheins- und duldungsvollmacht durchführen solltest. wichtig dabei ist, dass die anscheinsvollmacht keine echte vollmacht ist, sondern "nur" eine rechtsfigur darstellt.

aufgrund der fallbeschreibung, tendiere ich persönlich zur duldungdvollmacht.

Also, weiterhin viel erfolg

Exup

P.S. und denk bitte daran die bankinternen vorschriften bei der haftungsbegründung gegenüber K zu erwähnen.
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