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Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten?

Dies ist eine Diskussion zu Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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  #1 (permalink)  
Alt 31.12.2005, 16:33
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Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten?

Ich habe eine Frage zum Erlaubnisirrtum, bzw. Doppelirrtum:

Bei meiner Probehausarbeit kippt der Täter ein Medikament in den Ausguss, denkt aber, es handele sich dabei um ein tödliches Gift. Also zunächst erstmal Sachbeschädigung im Erlaubnistatbestandirrtum.

Meine Frage ist jetzt: Hätte der Täter die Flüssigkeit denn überhaupt vernichtet dürfen, wenn es wirklich Gift gewesen wäre? Darf man einfach Gift vernichten, das jemand anderem gehört? Oder ist das nicht trotzdem Sachbeschädigung? Also handelt es sich um einen sogenannten Doppelirrtum?

Ich zitiere mal kurz aus dem Sachverhalt, damit meine Frage klarer wird:
"...Sie betrachtet das kleine Fläschchen, das noch fast vollständig mit einer klaren Flüssigkeit gefüllt ist. Die kleine Schrift des Etiketts kann sie nicht lesen, doch sie ist überzeugt, dass es sich um Gift handelt. Daher entleert sie auch den Inhalt des Fläschchens in das Spülbecken, wozu sie sich berechtigt glaubt, weil es allgemeine Bürgerpflicht sei, gefährliche Stoffe unschädlich zu machen. [...] Tatsächlich enthielt das Fläschchen ein Arzneimittel, welches in jeder Apotheke zu haben ist."

Für alle Hinweise wäre ich sehr dankbar.
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Alt 31.12.2005, 17:27
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AW: Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten?

So giftig ein Gift auch sein mag - einen Erlaubnissatz, nach dem man fremdes Gift vernichten darf, vermag ich nirgendwo zu entdecken. Für Notstand oder so wäre eine gegenwärtige Gefahr notwendig, die ist hier aber anscheinend nicht gegeben.

Der einzige Ort, wo ich nach einem Erlaubnissatz suchen würde, ist das BtMG oder das AMG. Doch selbst wenn jemand einen verbotenen Stoff entdeckt, würde es ausreichen, die zuständige Behörde zu informieren. Also Rwk (+).

Tschüss/Domingo
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  #3 (permalink)  
Alt 01.01.2006, 11:46
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AW: Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten?

Danke für die Info, doch das ist wirklich ein fiktiver Fall. Und wenn eien Arznei in Wasser aufgelöst wird, ist sie nicht mehr brauchbar und auch (wegen chem. Verbindung mit anderen Stoffen) in ihrer Substanz vernichtet. Also ist das Sachbeschädigung.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.01.2006, 14:49
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AW: Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten?

Erstmal vielen Dank für die schnelle Hilfe und den hilfreichen Tipp mit dem BtMG und dem AMG. War ja eigentlich naheliegend, aber als Ersti kommt man halt nicht gleich auf sowas...
Gibt es eigentlich im Internet irgendwo öffentlich zugängliche Gesetzestexte? Kennt da jemand einen guten Link?

Ach ja: Es geht schon um einen Notstand. Aber ich ich hab mich nicht getraut, hier den kompletten Sachverhalt zu veröffentlichen...wegen Urheberrecht und so...

Das mit dem Verbreiten wär jetzt gleich meine nächste Frage gewesen: Es ist doch sicher weder erlaubt, noch eine im Notstand "geeignete" Gefahrenabwehr, wenn sie das vermeintliche "Gift" dahin kippt, wo es erst recht Schaden anrichten kann - ihren Irrtum muss man ihr ja hier anlasten.
Sollte ich hier eine versuchte gemeingefährliche Vergiftung §314 StGB prüfen?
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Alt 01.01.2006, 16:02
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AW: Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten?

Zitat:
Zitat von Felicitas
Gibt es eigentlich im Internet irgendwo öffentlich zugängliche Gesetzestexte? Kennt da jemand einen guten Link?
Auf dejure.org gibts einige Texte und die anderen findet man meist wenn man in www.google.de die entsprechende Abküzung eintippt wie z.b. "StVG".
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Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #6 (permalink)  
Alt 01.01.2006, 17:37
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AW: Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten?

Du brauchst nicht mal zu googeln, geh einfach auf www.rechtliches.de.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.01.2006, 17:40
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AW: Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten?

Zitat:
Zitat von Felicitas
Sollte ich hier eine versuchte gemeingefährliche Vergiftung §314 StGB prüfen?
Du "musst" das nicht, doch es würde sich - schätze ich - gut tun. Es fragt sich nur, ob man den Versuch nicht schon deswegen verneinen muss, weil sie wohl keinen Vorsatz hatte. (Das verbietet aber nicht, es trotzdem anzuprüfen.)
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  #8 (permalink)  
Alt 06.01.2006, 13:37
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AW: Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten?

Vielen Dank nochmal an alle! Bin mal gespannt, was das wird...
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Alt 08.01.2006, 17:19
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AW: Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten?

Also muss man bei so einem fall eigentlich nur sachbeschädigung prüfen??? Das is aber doch super bilig, oder?

Muss da sonst nix an ausnahmen oder so rein.

Wenn man auch 314 prüfen würde müsste man das in nem zweiten aufbau machne, oder???
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  #10 (permalink)  
Alt 08.01.2006, 17:21
V.I.P.
 
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AW: Erlaubnisirrtum: Ist es erlaubt, ein Gift zu vernichten?

Unterschlagung wäre auch ne Möglichkeit
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