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einfachgesetzliche grundlage

Dies ist eine Diskussion zu einfachgesetzliche grundlage innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 17:01
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einfachgesetzliche grundlage

hi, weiß jemand, was eine einfachgesetzliche grundlage ist? kann einfach nix dazu finden, bin schon am verzweifeln, dankeschön für eure mühe
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 18:02
V.I.P.
 
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AW: einfachgesetzliche grundlage

Eine Grundlage aus einem einfachen Gesetz wie BGB, HGB, StGB usw., nicht aus dem Grundgesetz.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 19:14
Boardneuling
 
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AW: einfachgesetzliche grundlage

oh dankeschön für die schnelle hilfe, darf ich dich denn dann noch etwas dazu fragen? und zwar: welche auswirkung hat denn so eine grundlage bzw hat es, wenn es keine solche für etwas gibt? zb wenn der inhalt einer infobroschüre in den schutzbereich eines grundrechts eingreift ohne dass es für diese eine solche grundlage gibt?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 12:08
Boardneuling
 
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AW: einfachgesetzliche grundlage

dankeschön, ich denke, das hilft mir weiter *freu*
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