Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Darlehensvertrag mit Sicherungsübereignung

Dies ist eine Diskussion zu Darlehensvertrag mit Sicherungsübereignung innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 18:42
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 7
Keine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Darlehensvertrag mit Sicherungsübereignung

Hallo, folgende Fallfrage: Zur Sicherung eines von G an S gegebenes Darlehen übereignet E dem G eine Maschine, die im Besitz des E verbleibt. Ich soll den Vorgang der Sicherungsübereignung rechtlich darstellen. WIe ist die Rechtslage nach der Rückzahlung des Darlehens?

Die Lösung, die mir gegeben wurde kann nicht stimmen, Daher wäre ich dankbar, wenn ich hierüber Info bekäme. Wie würdet ihr die Fragen beantworten? Art des DArlehensvertrages? Welche Vertäge zw. wem gemäß BGB §§ sind hier involviert?

Schönen Dank, Neuling in Rechtsfragen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 09:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Darlehensvertrag mit Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung erfolgt schuldrechtlich durch einen Sicherungsvertrag und sachenrechtlich durch die Übereignung des Eigentums nach den §§ 929 S. 1, 930 BGB.

Eine Akzessorietät ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sie kann schuldrechtlich vereinbart werden.

Was sagt denn die vorgegebene Lösung?
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 21:36
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 7
Keine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spaetstudierer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Darlehensvertrag mit Sicherungsübereignung

Lösung sollte so lauten: G und S schließen einen Darlehensvertrag ab gemäß BGB 607. G und E schließen Sicherungsvertrag ab, wonach G Eigentümer werden soll. Sicherungsübereignung erfolgt gemäß §§ 929 S. 1 und 930. G und S einigen sich darüber, das G Eigentümer der Maschine wird und vereinbaren ein Besitzmittlungsverhältnis i.S.d. § 868 BGB. Dadurch wird G im Verhältnis zu Dritten vollberechtigter Eigentümer, d.h. er kann wirksam das Eigentum am Sicherungsgut auf Dritte übertragen, belasten etc. Im Innenverhältnis, also in dem Verhältnis zu E, hat G sich jedoch an den Sicherungsvertrag zu halten. Mit Rückzahlung des Darlehens erlischt die Darlehensforderung gemäß § 362 BGB. Das Eigentum geht aber nicht automatisch wieder auf E über (wenn die Einigung nach § 929 S. 1 BGB nicht bedingt war, §158 II BGB). Da der Sicherungszweck erfüllt ist, hat G aus dem
Sicherunsvertrag die Pflicht, das Eigentum auf E zurückzuübertragen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 07:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Darlehensvertrag mit Sicherungsübereignung

Und was soll daran nicht stimmen?
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Sicherungsübereignung? Bürgerliches Recht allgemein 05.05.2010 16:37
Eigentumsvorbehalt / Sicherungsübereignung Strafrecht / Strafprozeßrecht 10.03.2010 10:06
nichtiger darlehensvertrag = nichtige sicherungsübereignung??? Allgemeines Forum für Jurastudenten 02.03.2008 17:05
Sicherungsübereignung Zivilrecht - Examensvorbereitung 05.07.2006 11:57
Sicherungsübereignung Bürgerliches Recht allgemein 06.03.2005 15:05





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN