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Bußgeldbescheid/VW-Akt

Dies ist eine Diskussion zu Bußgeldbescheid/VW-Akt innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 14:49
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Bußgeldbescheid/VW-Akt

Hallo?

Ist ein Bußgeldbescheid der sich auf eine OWI begründet ein Verwaltungsakt?

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 16:07
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AW: Bußgeldbescheid/VW-Akt

Ja. Ein Bußgeldbescheid ist nach § 35 VwVFG (NRW) ein Verwaltungsakt, da er eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit unmittelbarer Wirkung nach außen darstellt.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 16:11
V.I.P.
 
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AW: Bußgeldbescheid/VW-Akt

Nicht nur nach dem VwVfG von NRW, sondern nach allen deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzen. Welches der von Vampyweb genannten Merkmale sollte denn problematisch sein, Waldstrunzel?
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 16:33
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AW: Bußgeldbescheid/VW-Akt

Der Einzelfall. Eine Owi ist ja geschriebenes Gesetz und bezieht sich nicht auf einen Einzelfall oder doch?

Bsp.:

X fährt unerlaubt auf einem Waldweg. Förster Y verwarnt ihn (nach Opportunitätsprinzip = mündl. oder 5-35 Euro). X sieht das nicht ein und flüchtet mit seinem Mofa. (Halter ist nun schon bekannt).

So, dann muss der Förster einen Bußgelbescheid für unerlaubtes Fahren auf dem Waldweg stellen. (Ich glaub bei der Unteren Forstbehörde, oder?).

Aber wo bleibt dann der Einzelfall?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 16:36
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AW: Bußgeldbescheid/VW-Akt

Und was würde eigentlich passieren wenn Förtser Y den X verwarnen will (Bsp. 15Euro) X aber aggressiv ist und den Förster Y umhauen möchte. Der Förtser ist ja nicht wie die Polizei zu zweit. Hat aber die Funktion eine Vollzugsbeamten.
Wie läuft das dann ab? Muss sich der Förster jetzt mit dem X rumstreiten oder soll er sich einfach aus dem Staub machen wenn der X Handgreiflich werden will und ihn anzeigen (Bußgeldbescheid).
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  #6 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 19:41
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AW: Bußgeldbescheid/VW-Akt

Der Einzelfall liegt dann vor, wenn sich der VA konkret mit einem Vorkommnis beschäftigt. Das Gegenteil ist die Allgemeinverfügung. Es handelt sich bei der Verwarnung des Försters um einen Einzelfall. Zwar würde jeder verwarnt, der der gegen das Owi verstößt, andere jedoch nicht. Ein angewandetes Gesetz ist muss kein Anzeichen für eine Allgemeinverfügung.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 13:54
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AW: Bußgeldbescheid/VW-Akt

Hallo!

Ganz klar ist mir das noch nicht.

Ein Bußgeldbescheid hat eine Widerspruchsfrist von 2 Wochen (§67 OWIG).
Ein Verwaltungsakt hingegen 1 Monat.

Somit kann ein Bußgeldbescheid doch niemals ein VW-Akt sein auch wenn alle 5 Grundsätze (Eiunzelfall, Außenwirkung usw.) beinhaltet.

Was meint ihr?

Weiterhin würde mich interessieren, ob eine mündl. Verwarnung (mit oder ohne Verwarnungsgeld) ein Verwaltungsakt ist?

Danke
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  #8 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 19:42
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AW: Bußgeldbescheid/VW-Akt

Die Widerspruchfrist nach §67 OWIG, ist insoweit nur eine speziellere Regelung gegenüber der allgemeinen Frist.

Das ändert jedoch mE nichts daran, dass der Bußgeldbescheid ein VA ist.

Ich würde sagen auch eine mündl. Verwarnung ist ein VA.
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Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung.

"Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.)

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  #9 (permalink)  
Alt 25.01.2009, 12:50
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AW: Bußgeldbescheid/VW-Akt

Würde hier meinem Vorredner zustimmen, es handelt sich um einen VA.

Hier greift jedoch das OWiG und modifiziert die allg. Vorschriften des VwVfG.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #10 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 10:34
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AW: Bußgeldbescheid/VW-Akt

Aber man legt doch Widerspruch auch bei einer anderen Gerichtsbarkeit ein, oder?
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