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BGB-Werkvertrag: Einbezug von VOB/B-Vorschriften

Dies ist eine Diskussion zu BGB-Werkvertrag: Einbezug von VOB/B-Vorschriften innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 13.12.2011, 11:31
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BGB-Werkvertrag: Einbezug von VOB/B-Vorschriften

Liebe Studierende,

vielleicht könnt ihr mir bei folgendem Problem behilflich sein.
Ich prüfe derzeit einen Bauvertrag (631 und so) auf seine Tauglichkeit.
Dabei habe ich festgestellt, dass in einigen Abschnitten einfach Vorschriften der VOBB in den normalen Bauvertrag reingeschrieben wurden. Ist dies zulässig?

Fakt ist, dass man ja die VOBB nur als ganze einbeziehen darf.
Wie verhält es sich denn, wenn nur einzelne Teile- nicht als Anhang- sondern in den normalen Hauptvertrag einbezogen wurden.

Ist dies gültig? Ich bin ratlos und finde auch keine passende Literatur hierzu.


Liebe Grüße und besten Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 13:02
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AW: BGB-Werkvertrag: Einbezug von VOB/B-Vorschriften

Hi,

denke der folgende Link dürfte dir Klarheit bringen:
http://www.baurecht-ratgeber.de/baur...ontent_02.html

also dann liebe Grüße
Siobhan
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