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BGB Hausarbeit....brauche dringend Hilfe!!!!!!!!!!!

Dies ist eine Diskussion zu BGB Hausarbeit....brauche dringend Hilfe!!!!!!!!!!! innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 12.04.2006, 15:41
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Exclamation BGB Hausarbeit....brauche dringend Hilfe!!!!!!!!!!!

Hallo,
ich schreibe gerade an meiner ersten Hausarbeit und habe da ein paar Schwierigkeiten. Ich hoffe das jemand von euch mir weiterhelfen kann.
Den sachverhalt habe ich unten zugefügt.
Meine Fragen wären: Muss ich die wirksamkeit des Vertrages prüfen obwohl das offensichtlich ist?
- und handelt es sich hier um ein Problem der AGB falls ja wo prüfe ich das an welcher Stelle meine ich?
- und die letzet der K hat nur Anspruch auf Schadenersatz der Bohrsätze und kosten oder?
Ich hoffe wirklich sehr das mir jemand weiterhelfen kann. Sitze hier auf dem trockenen.
Also bis dann und danke schon mal im voraus...bye

Sachverhalt

Zahnarzt K kauft Mitte Januar von Medizingerätehändler V eine von mehreren Bohranlagen aus einem Restposten. In dem von V standardmäßig verwendeten Vertragstext heißt es, dass beim Kauf aus Restposten „jegliche Ansprüche des Käufers aus und im Zusammenhang mit Sachmängeln ausgeschlossen“ seien. Der von K entrichtete Preis für die Anlage beträgt € 50 000 und übersteigt ihren Wert um € 2.000. Da K für die Anlage eine spezielle, sonst unnötige und unverwendbare Halterung benötigt, lässt er diese von einem Handwerker für € 1.500 in seiner Praxis einbauen. Zudem erwirbt er besondere, im Übrigen nicht brauchbare Bohreinsätze für die Anlage zum Preis von € 2.000. Als V die Anlage wie versprochen am 28 Januar liefert, muss K feststellen, dass sie unverwendbar ist, weil die in den Herstellerangaben genannte Rotationszahl nicht erreicht wird. Noch am gleichen Tag ruft K bei V an und fordert ihn auf, sich sofort darum zu kümmern und dafür zu sorgen, dass er über eine fehlerfreie Anlage verfüge. V hat zu viel zu tun, um sich mit K abzugeben, und erscheint bei diesem erst am 1. März. Im Monate davor hat K zahlreiche Privatpatienten wegschicken müssen, durch deren Behandlung mit der Anlage er €4.000 verdient und Boheinsätze zum preis von €1.500 verschlissen hätte. In den letzten Januartagen wären es nur €400 bei einem Bohreinsatz von €150 gewesen. V erklärt, dass er die Anlage nicht reparieren könne. Schon seit Mitte Januar verfüge er zudem über kein vergleichbares Gerät mehr; und seit Anfang Februar sei ein solches auch auf den Markt nicht mehr zu beschaffen. Eine Reparatur der gelieferten Anlage war, wie ein von K für €500 in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, von vornherein nicht möglich. Eine Ersatzlieferung hätte V jedoch innerhalb von drei Tagen nach K’s Anruf problemlos bewirken können. Auf dessen Drängen finde sich V schließlich „aus Kulanz“ bereit, K den Kaufpreis zurückzuerstatten, und läßt die Anlage wieder abholen. K beschafft sich umgehend win funktionsgleiches Gerät, das sofort geliefert und für das er €52.000 aufwenden muß.

Welche Ansprüche hat K gegen V?
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