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bgb at/schuldrecht at

Dies ist eine Diskussion zu bgb at/schuldrecht at innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 09:54
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bgb at/schuldrecht at

hallo! schreib grad hausarbeit und hab paar zweifel:P
ganz kurz der sachverhalt:
E hat einige Immobilien und viel Papierkram mit Mieteingängen, Rechnungen etc. Als er länger ins Ausland geht, sagt er zu seinem Verwadten, er solle Mieteingänge überwachen und Rechnungen begleichen. Dafür bekomme er ne allgemeine Vollmacht. In der schriftl. Vollmacht verschreibt er sich, sodass er den V auch zu An- und Verkauf von Immobilien bevollmächtigt.
Natürlich schließt V dann mit A nen KV über ne Wohnung des E (V kauft)
zwei kleine Fragen hätt ich dazu:
1.Handelt V innerhalb der Vertretungsmacht, oder müsste er wegen der mündlichen Bevollmächtigung wissen, dass es sich in der schriftlichen um nen Fehler handelt?
2. Angenommen, KV ist nichtig: kann A von E SE aus c.i.c. verlangen, weil dieser die Vollmacht fahrlässig falsch ausgestellt hat? Also fahrlässige Schutzplichtverletzung gem. 241 II?
Vielen Dank schonmal für eure Meinungen!
schreibt, auch wenn ihr euch nicht sicher seid
Viele Grüße!
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c.i.c., vertretungsmacht

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