Dies ist eine Diskussion zu BGB Anfängerfall innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| BGB Anfängerfall Der Jurastudent J surft_ am 05. Oktober 2005 im Internet und landet auf der Homepage der Flach und Schnell - AG (F). Dort findet er unter der Rubrik "Angebote" ein als "supergünstiges Schnäppchenpaket" be:feichnetes Nötebook inkl. eines Netzteils, eines ?:weiten Akkus, einer ISDN-Karte, einer TV-Karte und einem CD-Brenner für 1000 . , F besitzt diverse Verkaufsfilialen deutschlandweit, vertreibt aber den größten Teil ihrer Produkte Über das Intern_t und hat hierfür auch eine eigene Vertriebsabteilung eingerichtet. J wohnt und studiert in Köln und da sich von dort aus die nächste Filiale der F ca. 90 Km entfernt.;;.. nämlich in Hagen - befindet, entschließt er sich, das Notebook über das Internet zu be_tellen. ' Auf der Bestellseite der F wird J über sein bei Fernabsatzverträgen gesetzlich bestehendes Widerrufsrec_t, die Fristen, deren Beginn und die notwendigen An_chriften belehrt. Ferner besteht auch die Möglichkeit, diese Belehrung auszudrucken. Nachdem J die Belehrung "überflogen" hat, bestellt er das Notebook, wie auf ger Angebotsseite beschrieben, zum Preis von 1000 per E-Mail und überweist noch gm gleicnE?n Tag den Kaufpreis.F schickt das Notebook bereits am 07. Oktober ab und J erhält es am 08. OKtober. Am 10. Oktober veranstaltet ein Freund von J eine LAN-Party, tu der J auch eingeladen ist und bitt_t diesen, das Notebook mitzubringen. Das macht J auch und nimmt dieses unbeschadet am späten Abend wieder mit zurück nach Hause. Da J auf der Party feststellen musste, dass das Notebook nicht ganz die Leistungsfähigkeit erreicht, die er sich eigentlich vor"" stellte, entschließt er sich am 13. Oktober den Vertrag mit H' zu widerrufen. Da er jedoch für eine wichtige Klausur büffeln muss, vergisst er dieses Vorhaben zunächst. Erst nach dem Klausurtermin, am 06. November 2005 widerruft J den mit Fgeschlossenen Vertrag per E-Mail ohne Begründung und fordert Rückzahlung d_r am 05. Oktober überwiesenen 100'0 . ' Prüfen Sie in F_rm eines juristischen Gutachtens, ob zwischen J und Fein Kaufvertrag zustange gekommen ist und ob dieser durch J wirksam widerrufen wurde. Aufgabe 2: Gastwirt G sammelt antike Kölschgläser. Auf den Seiten eines Internetauktionshauses findet er ein Angebot des Sammlers S über ein .Kölschglas aus dem Jahre 1899 zu eirlem Sofortpr;eis von 30 . In der AngebotsbeschreibunQ heißt es: 2"Achtung! Auf diesen Artikel kann ich leider keine Gewährleistung geben, ein Umtausch ist ebenso wenig möglich, da es sich hier um einen PrivatKauf nach neuem EU-Recht handelt." G fragt Sie, ob bei einem Kaufvertragsschluss aufgrund einer solchen Klausel Gewährleistungsrechte ausgeschlossen seien.. Geben Sie eine begründete Antwort. Lassen Sie hierbei etwaige im Gesetz normierte Unwirksamkeitsgründe (wie z. B. § 4448GB) und auch die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) und Fernabsatzverträge (§ 312b ff. BGB) außer Betracht. Hinweis: Eine E;;U-rechtliche Regelung, die bestimmt, dass bei Kaufverträgen zwischen Privatleuten die Gewährleistungsrechte des Käufers ausgeschlossen sind, existiert nicht. Grüsse |
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| Anfängerfall | Für Erstsemester und Anfangssemester | 30.03.2005 18:39 |
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