Dies ist eine Diskussion zu BGB 1 Hausarbeit innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Halli Hallo Zusammen ich hab gestern meine 1 Hausarbeit ausgeteilt bekommen und hab ganz schön Schiss das ich sie nicht hinbekomm und würde mich echt über eure Unterstüzung frreuen. Erst mal der Sachverhalt: Die knapp 16-jährige T, die mit ihrer alleinerziehenden Mutter M zusammen gelebt hat, ließ sich von ihrem20- jährigen Freund F überreden, nach Berlin abzuhauen. Suchaufträge der Mutter blieben erfolglos. F veranlasste sie in Berlin zur Prostitution. In den folgenden 1,5 Jaren verdiente sie auf diesem Weg viel Geld. Zusätzlich hat sie sich 18 Monate nach Beginn ihrer Tätigkeit mit dem Dauerkunden K, vertraglich geeinigt, von ihm (bis heute nicht bezahlte) 15 000,00 Euro zu erhalten, davon in Höhe von 5 000,00 Euro für künftige Leistungen, die K aber nicht mehr in Anspruch nehmen wollte, als T wenig später schwere Schäden im Gesicht erlitt. 30000,00 Euro gab T an einen Bekannten des F, den Z, ab der dafür "als Gegenleistung" die Tätigkeit der T organisierte und schützte. Tatsächich hätte T ohne die Kontakte von Z kaum die Hälfte ihres Einkommens erziehlt. F und T hatten beide für die gemeinsame Wohnung einen Mietvertrag mit V abgeschlossen. T hat an V insgesamt 24 000,00 Euro Miete gezahlt. Ferner hat T dem F 10 000,00 Euro für ein neues Auto geschenkt. An dem Auto ist inzwischen aus alleinigem Verschulden des F Totalschaden eingetreten. 1,5 Jahre nach dem Umzug nach Berlin, unterzog sich T einer Schönheitsoperation bei dem Chirurgen C. Sie zahlt dafür 15 000,00 Euro. Vermutlich durch einen Kunstfehler des C misslang die OP. T erlitt Gesichtsschäden, derentwegen sie nicht mehr der Prostitution nachgehen konnte. Hierüber kam es zu einem Streit zwischen Z,F und T, bei dem Z auf F und T schoss. wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben, war Z aufgrund Drogengenusses zu dieser Zeit nicht mehr in der Lage, selbstbestimmt zu handeln. T erlitt sehr schwere Verletzungen, an denen sie wenig später- drei Wochen nach ihrem 18 Geburtstag starb. 10 Tage vor ihrem Tod richtete T einen handgeschriebenen Breif an ihre Mutter, in dem sie sie zur Alleinerbin macht. So das ist meine erste Hausarbeit 1. Kann die Mutter von dem Arzt Schadenersatz fordern? 2. Wenn ja selbst oder stellvertretend? 3. Was ist mit dem Vertrag zwischen T und dem Stammkunden?? Sie ist ja minderjärig und die 5000,- Euro waren ja für noch nicht erledigte Dienste, was jedoch ein Nachteil für sie wäre , deshalb nichtig??? 4. Was ist mit dem Mietvertrag??? Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen... |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Hausarbeit | Polizeirecht | 25.03.2010 18:51 |
| öff-hausarbeit | Staats- und Verfassungsrecht | 20.03.2010 13:50 |
| BGB Hausarbeit | Allgemeines Forum für Jurastudenten | 16.09.2008 21:42 |
| 1. Hausarbeit | Allgemeines Forum für Jurastudenten | 21.02.2008 00:05 |
| BGB Hausarbeit | Arbeitsrecht | 05.04.2007 18:59 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios