Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

bekommt der böse minderhährige das rad??

Dies ist eine Diskussion zu bekommt der böse minderhährige das rad?? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2006, 19:18
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 22
Keine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
bekommt der böse minderhährige das rad??

hallo,

bin im 1. semester und wir haben die themen für hausarbeit für anfänger in zivilrecht bekommen. irgendwie fühle ich mich sehr unsicher und wieß gar nicht wie ich's anpacken soll.
erstmal der fall:

Der 17-jährige B ging am Sonntag, den 6. November, durch die Innenstadt. Bs Eltern sind seit fünf Jahren geschieden. B führte den Haushalt für den Vater. Sein Vater gab ihm Haushaltsgeld und € 15,- Taschengeld. Bei seinem Stadtspaziergang entdeckte B im Schaufenster des Kaufhauses von T ein altes Fahrrad der Marke S. Das Fahrrad war mit einem Preisschild von € 300,- gekennzeichnet. B entschloss sich zum Kauf des Fahrrads, da er sich schon immer für alte Fahrräder interessierte. Er entdeckte die angelehnte Tür des Kaufhauses und die 17-jährige Mitarbeiterin C, die im Kaufhaus als Aushilfe im Verkauf angestellt und mit Aufräumarbeiten beschäftigt war. Eine Zustimmung der Eltern zu Cs Tätigkeit lag nicht vor.

B beobachtete, wie C aus der Kasse im Kaufhaus 10.- entwendete, betrat das Kaufhaus und bekundete Interesse an dem Fahrrad. C zeigte gegenüber B Bedenken, ob sie am Sonntag ein Fahrrad verkaufen dürfe und fragte B, ob er schon 18 Jahre alt sei. B antwortete, ob er denn wie ein Kind aussehe. Er drohte C, T von der Entwendung der € 10,- zu erzählen, sofern sie das Fahrrad nicht verkaufe. B und die eingeschüchterte C einigten sich daraufhin über den Verkauf des Fahrrads. B wusste im Gegensatz zu T und C, dass das Fahrrad € 600,- wert war. Es handelte sich um ein antikes, seltenes Fahrrad.

Als T nach einer zweiwöchigen Abwesenheit von den Vorfällen erfuhr, erklärte er am 22. November in einem Fax an den Vater von B vom Vertrag „zurückzutreten“. T berief sich in dem Fax auf Willensmängel seinerseits. Bedenken gegen die Wirksamkeit des Vertrages besaß T insoweit, als er einen Verkauf des Fahrrads seinem Bekannten X mündlich in Aussicht gestellt hatte. T hatte bei dieser Gelegenheit eine Erklärung mit folgendem Wortlaut unterzeichnet: „T verpflichtet sich, über das in seinem Eigentum stehende Fahrrad der Marke S nicht zu verfügen.“ Das Fax erreichte den Vater von B nicht, da im Faxgerät kein Papier war. Sicherheitshalber hatte T an Bs Vater einen entsprechenden Brief geschickt, der diesem am 24. November zuging.

Prüfen Sie die Herausgabeansprüche von T geg. B.

----

also ich hab mir zuerst alle § drüber geschrieben, die mir dazu eingefallen sind, 106, 110, 112, 113, 108, 123, 433, 121, 143, 142. ev. 164
dann hab ich geschaut, was es denn überhaupt für herausgabeansprüche gibt: 433, 985, 812...

meine fragen wären:
- was ist das für ein problem mit dem haushaltsgeld?
- darf man sonntags was verkaufen? warum ist es extra benannt
- ist es wichtig, dass Cs Eltern zustimmen müßen --> 164??
- was mach ich wenn ein minderjähriger droht. wer muß anfechten?
- ist es wichtig, dass B weiß, dass das fahrrad mehr wert ist?
- T ficht an - was ist der grund & ist er gerechtfertigt?
- Problem: zugang? was für abgründe tun sich dort auf?
- was für herausgabeansprüche gibt es noch?
- ... (alles was ich vergessen hab)...

womit fang ich an? 433? und dann?

ich wäre für alle tip(p)s dankbar...

vielen dank im voraus
lg
miss s
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2006, 17:44
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 122
100% positive Bewertungen (122 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (122 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (122 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (122 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (122 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (122 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (122 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (122 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (122 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (122 Beiträge, 10 Bewertungen)  
AW: bekommt der böse minderhährige das rad??

- was ist das für ein problem mit dem haushaltsgeld?

Ich gehe mal davon aus, dass hier zwischen dem Taschengeld nach § 110 und dem zweckgebundenen Haushaltsgeld zu unterscheiden ist mit dem Ergebnis, dass B die Leistung gar nicht mit seinem Taschengeld bewirken konnte, so dass der Kaufvertrag noch schwebend unwirksam ist.

- darf man sonntags was verkaufen? warum ist es extra benannt

§ 3 LadSchlG
Allgemeine Ladenschlusszeiten

Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:

1. an Sonn- und Feiertagen,
2. montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr,
3. am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.

Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen abweichend von Satz 1 den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen auf 5.30 Uhr vorverlegen. Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.



Fraglich wäre, ob es ein Verbotsgesetz iSd § 134 BGB ist.

- ist es wichtig, dass Cs Eltern zustimmen müßen --> 164??

Tja, nach § 165 BGB darf der Vertreter beschränkt geschäftsfähig sein. Insofern haben wir wohl ein Problem damit, wie sich Willensmängel des Vertreters auf die Anfechtungsmöglichkeit des Vertretenen einwirken!

Allerdings müssen die Eltern gem. § 113 BGB zustimmen, was hier nicht geschehen ist. Fraglich ist, wie sich das auf die Vertretungsmacht der C nach § 56 HGB auswirkt, da die Vertretungsmacht hier gesetzlich bestimmt ist, wir aber ein schwebend unwirksames Arbeitsverhältnis haben.

- was mach ich wenn ein minderjähriger droht. wer muß anfechten?

ob der Drohende minderjährig ist oder nicht, ist m.E. unerheblich. Für die Anfechtung würde ich mal einen Blick in § 166 BGB werfen.

- ist es wichtig, dass B weiß, dass das fahrrad mehr wert ist?

könnte man vielleicht unter Sittenwidrigkeit bzw. § 242 BGB packen, aber ich halte den Kunden nicht für verpflichtet, den Verkäufer auf einen zu niedrigen Preis hinzuweisen.


- T ficht an - was ist der grund & ist er gerechtfertigt?

mögliche Gründe wären hier: Eigenschaftsirrtum über den Wert des Fahrrads, Drohung, arglistige Täuschung, Eigenschaftsirrtum über die Person des B... aber ob die Anfechtung durchgeht bekommst du bestimmt auch selbst raus

- Problem: zugang? was für abgründe tun sich dort auf?

also, ein Fax geht zu, wenn die Nachricht ausgedruckt im Eingangskorb landet. Ist das Papier im Faxgerät nicht nachgefüllt, so stellt dies eine schuldhafte Zugangsvereitelung dar. anders als bei der absichtlichen Zugangsvereitelung, wo der Zugang fingiert wird, liegt hier jedoch eine fahrlässige Zugangsvereitelung vor, bei der ein zweiter Zustellversuch auf den ersten zurückwirkt. Schau da mal unter § 130 BGB in einschlägigen Kommentaren nach!

- was für herausgabeansprüche gibt es noch?

naja, beim Rücktritt den wohl wichtigsten: § 346 BGB.


Letzter Punkt: du fängst nicht mit dem KV an, denn der begründet sicherlich keine Herausgabeansprüche des Verkäufers auf die Kaufsache!


MfG und viel Erfolg

Legal Eagle
__________________
--------------------------------
Diese Nachricht stellt die persönliche Ansicht des Autors dar und ist keine rechtsverbindliche Leistung. Der Autor haftet nicht für Schäden, die durch die Befolgung der in diesem Beitrag gegebenen Antworten entstehen. Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Für eine umfassende, verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt Ihres Vertrauens
----------------------------------
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2006, 10:34
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 22
Keine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, misss hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: bekommt der böse minderhährige das rad??

hallo,

vielen dank für deine antwort.

ich hätte noch ein paar fragen dazu.

1) das mit dem haushaltsgeld hab ich auch so ge- & empfunden. nur was für ein §§? unter "wirtschaftsgeld" oder "haushaltsgeld" finde ich immer nur etwas zwischen den ehepartner. aber nicht, wenn ein kind das haushaltsgeld bekommt. sollte man das kind analog als ehepartner des vaters ansehen?? da dieser ja die rolle der mutter (einkaufen....) übernimmt??

2) Auch das mit dem ladenschlussgesetz hab ich schon (ladschlg). ich hätte es unter § 134 gepackt, ob es dadurch ein Rechtsgeschäft ist, das gegen ein gesetzlichesverbot verstößt. gefühlsmäßig irgendwie nicht (Privatautonomie) aber wie erklärt man das??

3) muss eine vertretung durch minderjährigen überhaupt von den eltern bewilligt worden sein, da es sich ja um ein rechtlich neutrales geschäft handelt? § 113 behandelt ja das dienst-/ arbeitsverhältnis. im sachverhalt wird doch aber die stellvertretung behandlet. müßte ich den 113 trotzdem ansprechen, obwohl der ja für die wirksamkeit der stellvertretung unerheblich ist, da die C den T ja wirksam vertreten kann???

4) die anfechtung des T: im sachverhalt steht: "T verpflichtet sich, über das in seinem Eigentum stehende Fahrrad der Makre S nicht zu verfügen." was bedeutet das? hat T mit X schon vorab einen KV abgeschlossen? wie ist dann diese anfechtung zu interpretieren?
noch ein problem mit der frist: T muss ja unverzüglich anfechten. da B am 6. november das rad gekauft hat und T 2 wochen später davon erfahren hat (6 + 14 = 20) müsste doch T am 20.november angefochten haben. meinetwegen ist da sonntag, aber dann muss doch späterstens am montag, den 21.nov., die anfechtung erfolgen. da T das aber erst am 22. getan hat war doch die anfechtung nicht mehr unverzüglich und somit ist die anfechtung nicht wirksam, ODER???

5) noch ein deutschproblem äähm... hat der B das rad mitgenommen (929) oder nicht? der B müßte doch dem T das Rad geben?
du sagtest: nicht 433, weil das kein herausgabeanspruch des T sei. aber fehlt mir nicht dann der ganze schlumps über vertragsschluss, erteilung der Vollmacht der C, minderjährigkeit, taschengeld, genehmigung.....
(bedeutet: "prüfen sie alle herausgabeanprüche des T gegen B" nicht, dass B dem T was geben muss? oder steh ich grad total auf dem schlauch??)

985 und 812 fallen dann wohl weg??? statt dessen?? welche anspruchsgrundlagen außer 346? ich muss doch irgendwie anfangen - kann doch nicht einfach den 346 hinschreiben und *danke* - 20 seiten müßen das doch werden. dazu bnötigt es doch mehr.....?

vielen dank!
MFG
MISSS
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Der böse Student Schulrecht und Hochschulrecht 20.01.2010 14:40
Böse Email an den Arbeitgeber Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 06.04.2007 21:03
böse Verleumdung Schulrecht und Hochschulrecht 20.09.2006 16:01
Böse Nachbarn! Mietrecht 17.11.2005 13:20
böse onkel Erbrecht 13.01.2004 14:10





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN