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„Von Hunden und Menschen“

Dies ist eine Diskussion zu „Von Hunden und Menschen“ innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 18.02.2008, 09:21
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Question „Von Hunden und Menschen“

Adalbert d’Accord (A) ist ein international berühmter Konzertpianist mit sehr feinem Gehör. Seit kurzer Zeit wohnt auf dem Nachbargrundstück Gisbert Grobian (G) mit seinen Berner Sennenhunden „Bruno“ und „Flocke“. Während die Hündin Flocke dem A aufgrund ihres freundlichen Wesens schon ans Herz gewachsen ist, kann er Bruno, den Rüden, nicht leiden, denn dieser bellt alles und jeden an. Das stört A beim Komponieren und Musizieren am hei-mischen Arbeitsplatz. Also überredet er seinen bei ihm wohnenden Sohn Bertram (B) mit einer Studiengelderhöhung dazu, den Störenfried Bruno in möglichst unauffälliger Weise zu töten. Nur solle er – B – darauf achten, nicht der Flocke zu schaden.
Aufgrund seiner Chemiekenntnisse beschließt B, ein Würstchen mit einem langsam wirkenden Gift zu präparieren und als Tatmittel zu verwenden. Am nächsten Tat geht B mit der vergifteten Wurst in der Hand am Tor zu G´s Grundstück vorbei, in der Erwartung, dass Bruno sogleich angelaufen käme und er ihm so unbemerkt die Wurst hinwerfen könne. Tatsächlich hatte sich Flocke an diesem Tag einen Schlafplatz am Zaun gesucht und tauchte, angelockt vom würzigen Geruch, sofort mit einem lauten Bellen hinter dem Tor auf. In seiner Überraschung übersieht B, dass es sich nicht um den kräftiger gebauten Bruno handelt und wirft Flocke die Wurst hin. Am nächsten Morgen stirbt Flocke an dem Gift.
G ist voller Zorn über den Tod des Hundes. Da er davon überzeugt ist, dass A für den Tod des Tieres verantwortlich ist, sinnt G auf Rache. Er beschließt, dem A einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht zu verpassen. Um sich Mut anzutrinken und weil er gehört hat, dass man als Volltrunkener für seine Taten nicht bestraft werden kann, leert er in seiner Stammkneipe eine Flasche Schnaps. In diesem (wie die späteren Ermittlungen ergeben: schuldunfähigen) Zustand fährt G – wie von Anfang an geplant – mit seinem Pkw zu A, um ihm das Nasenbein zu brechen. Unterwegs begegnet ihm niemand. Auf dem Weg vom unverschlossenen Gartentor zur Haustür des A verlässt den G jedoch der Mut. Um etwaige Scherereien mit A und der Polizei zu vermeiden, ändert er seinen Plan. Er kehrt um und ritzt mit seinem Autoschlüssel einen langen Kratzer in den Lack der dem A gehörenden Luxuslimousine.
Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht? Normen des Tierschutzgesetzes oder sonstiger strafrechtlicher Nebengesetze sind nicht zu prüfen. Gegebenenfalls erforderliche Strafanträge sind gestellt

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A/B
§§26, 30 > 23/12, 303, 16 StGB
Stichwort "unbeachtlicher error in persona vel objecto" / aberratio ictus
1x vollendet, 1x versucht
G
323 a, 223, 303, 123, 315c, 316, 22 + §§ 23, 24 StGB, § 123 StGB
Prüfungsreihenfolge:
B, A, G
Erst die Sachbeschädigung an Flocke, dann die Anstiftung >Rest

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Soweit so gut; wer kann mir bitte weiterhelfen? Ich hab das Gefühl dass ich am ersten Satz, bzw. an der Gliederung schon scheitere.
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