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Anwendung des §280 I oder §286 bei Betriebsausfallschäden

Dies ist eine Diskussion zu Anwendung des §280 I oder §286 bei Betriebsausfallschäden innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 16.03.2007, 20:56
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Anwendung des §280 I oder §286 bei Betriebsausfallschäden

Hallo liebe Mitstudenten,

ich hoffe mir kann jemand bezüglich meines Aufbauproblems helfen.

Ich muss einen Meinungsstreit zum Thema Betriebsausfallschäden aufzeigen und zwar auf welche Norm dabei abzustellen ist.

Die eine Meinung sagt man muss den §280 I anwenden. Demnach würden die Schäden ab der Lieferung der mangelhaften Sache ersetzt.

Die andere Meinung sagt man muss §280 I, II i.V.m. §286 (Verzugsschaden) anwenden. Demnach würden nur die Schäden nach der Mahnung ersetzt.

In meinem Fall ist es nun allerdings so, dass vor der Mahnung keine Schäden auftreten und der A somit egal für welche Norm ich mich entscheide so oder so 500 Euro bekommt.

Jetzt weiß ich nicht ob ich den Streit entscheiden muss oder nicht, denn A bekommt ja so oder so 500 Euro aber das ist halt nur so, weil die Schäden erst nach der Mahnung auftreten. Nichtsdestotrotz finde ich die Argumente der Meinung der Befürworter des §280 I besser, denn sie sagen, dass wenn man nur §286 anwendet die Schäden vor der Mahnung nicht ersetzt würden.

Also: Was muss ich tun? Entscheiden oder nicht ?

Und vor allem was prüfe ich danach durch wenn ich mich nicht entschieden habe? Nur §280 I? Nur §286? Oder beides?

Hoffe mir kann jemand helfen!

LG

NLH21
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