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Anfechtung - Erklärungsirrtum?

Dies ist eine Diskussion zu Anfechtung - Erklärungsirrtum? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 07.07.2008, 22:48
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Anfechtung - Erklärungsirrtum?

hallo ich habe bei folgenden sachverhalt probleme mit der lösungsskizze - kann mir jemand helfen und eine richtige lösungsskizze erstellen? vielen dank

Unternehmer A will für sein Büro einen neuen Stuhl kaufen. Er studiert einen Katalog des Einrichtungshauses B und entscheidet sich für ein Modell mit Bestell-Nr. 1234. Beim Ausfüllen schreibt A versehentlich 1235 und bekommt entsprechend der Nr. einen Tisch geliefert. A weigert sich den Tisch abzunehmen.
Kann B von A den Kaufpreis für den Tisch in Höhe von 400 € verlangen?
Fall soll ausführlich im gutachtenstil gelöst werden.

sehe ich das richtig, dass hier ein erklärungsirrtum vorliegt und A zwar anfechten kann und somit der Vertrag nichtig wird, aber laut sachverhalt widerruft er den Vertrag nicht. muss er deswegen doch die 400 € zahlen?
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