Dies ist eine Diskussion zu Anfänger Ha Ö-Recht; ALKOPOPS ?!?! innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| Anfänger Ha Ö-Recht; ALKOPOPS ?!?! folgender fall: ein neues (ordnungsgemäß erlassenes) Alkopop-Gesetz (APG) beschließt, dass es kein Werbung mehr für alkopos geben dürfe, dass eine Warnung bezügl. der Gesundheitsschädigung in gleicher Aufmachung wie die Marke auf das Frontetikett kommen soll, bei Zuwiederhandlund soll eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o. Geldstrafe folgen. Eine Spirituosen Firma beschwert sich, sie würde durch dieses GEsetz umsatzeinbußen von ca. 20 % haben, udn eine eigens dafür angeschaffte Abfüllanlage sei unrentabel, außerdem sie Werbung für Bier auhc nicht verboten und die für Tabak nur in Fernsehen und Hörfunk verboten, desweitern beschwert sich ein presseverlag, er habe durch das werbeverbot einbußen von 30 % das sie sich mit der zeitschrift "trinken im trend" genau auf solche getränke spezialisiert habe. beide behaupten also das gesetz verstße gegen zahlreiche grundrechte. ???????????????????????? wer kann dazu was sagen? :-) betroffen sien wird wohl art.12 bei beiden... was noch?! evtl . Markenschutzgesetz bei der Werbung? was ist wohl zu dirkutieren'? worauf muss geachet werden?! |
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| AW: Anfänger Ha Ö-Recht; ALKOPOPS ?!?! hi ich muss die gleiche hausarbeit schreiben.. vor allem muss auch ds gleichheitsrecht geprüft werden und ich denke auch die meinungsfreiheit, da im SV steht, dass der Eindruck entsteht dass die GmbH selbst die lkopops für gesundhitsschädlich halte... gruß nadja |
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