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§34 StGB oder §904 BGB

Dies ist eine Diskussion zu §34 StGB oder §904 BGB innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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  #1 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:20
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§34 StGB oder §904 BGB

Hallo,
hab heut meine 1. Klausur im Strafrecht geschrieben und dazu eine Frage. In dem Fall war es so, dass A den G mit Pfefferspray besprüht hat weil der G ihn mit einem Stock verprügeln wollte. Dabei blieb ihm nichts anderes über als auch den Hund seines Freundes B der dabei war, auch mit dem Pfefferspray zu treffen.
Meine Frage ist nun ist §34 StGB oder §904 BGB? Und wenn es §904 ist, was ist wenn man §34 genommen hat?

Liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 10:27
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AW: §34 StGB oder §904 BGB

Grundsätzlich sind Defensiv- und Aggressivnotstand vor dem allgemeinen Notstand aus dem StGB zu prüfen, weil sie spezieller sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 12:17
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AW: §34 StGB oder §904 BGB

Ja ok. Wie wirkt sich das jetzt aber bei der Korrektur der klausur aus wenn man den 34 geprüft hat und nicht 904? Beides kommt ja zum gleichen Ergebnis : rechtfertigung durch notstand.
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