Dies ist eine Diskussion zu Zugewinngemeinschaft/Inventar vor der Ehe innerhalb des Forums Familienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Es geht um folgenden Sachverhalt: Frau X will sich von ihrem Noch-Ehemann Y scheiden lassen. Dieser will die Aufteilung des Inventars. Vor der Beziehung hatte Frau X aber schon ein Schlafzimmer (die gehören sogar noch dem Freund vor der Beziehung mit dem Noch-Ehemann) und ein Esstisch. Die Küche gehört der Mutter und steht in der Wohnung der Frau X. Couchgarnitur wurde in der Ehe angeschafft. Die Schrankwand stammt aus der Erbschaft der Mutter des Noch-Ehemanns. Zudem kommt noch ein PKW, der laut DAT und Schwacke nicht mehr gelistet ist und keinen Wert mehr hat. Der Noch-Ehemann besitzt bei diversen Versandhäusern Schulden (Badezimmerschrank und Spiegelschrank, PC und andere Kleinartikel). Die Tochter bekam zu Weihnachten 2004 ein neues Zimmer geschenkt. Den Wagen möchte die Frau gerne behalten (sie ist im Besitz des Fahrzeugbriefs-dieser läuft aber noch auf die Vorbesitzerin, die nur einen Übertrag machen möchte, wenn der Noch-Ehemann das will-sie ist die Vorbeziehung gewesen)... Wie oben geschildert hat der Wagen keinen Wert mehr und die Frau braucht diesen, um zur Arbeit zukommen. Er arbeitet nicht und könnte sich die Sachen gar nicht leisten. Sie würde alle Schulden und den Wagen übernehmen, dafür müsste er aber umgehend die Wohnung verlassen, da die Tochter den Stress nicht mehr aushält und schon ausziehen will. Die Mutter konnte sie unterbringen, da wo die Mutter jetzt zur Zeit wohnt (sie hat seit Anfang August 2011 die eheliche Wohnung verlassen und kommt nur noch, um die 5 Katzen zu füttern). Die jüngste Tochter ist wegen den ehelichen Krisen bereits ausgezogen. Desweitern war die Ehefrau vor zwei Tagen da, um sich um die Wohnung zu kümmern. Da sie mit ihm nicht reden wollte, stellte er sich ihr in den Weg, griff sie an beiden Armen, um sie zurück zuhalten. Sie trug einen blauen Fleck am linken Oberarm zurück. Die Ehefrau ist verzweifelt, weil sie nicht weiß, was ihr noch alles bleibt und hat Angst in Wohnung zugehen, um sich um die Tiere zu kümmern. Kann jemand weiter helfen??? Liebe Grüße Der Hutzelzwerg |
| |||
| AW: Zugewinngemeinschaft/Inventar vor der Ehe Bei Tätlichkeiten sollte man die Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen, Anzeige erstatten und einen Anwalt aufsuchen. Gegebenenfalls sollte man eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen
__________________ Zitat:
|
| |||
| Danke erst einmal für die Anwort!!! Frau X wird Herrn Y aus der Wohnung klagen, da die Tochter drohte aus zuziehen, weil sie die Situation nicht mehr aushält. Jetzt versucht er den Wagen zu bekommen (dieser ist nicht mehr in der Schwacke-Liste gelistet und hat viele Mängel). Frau X hat den Schein und Brief so wie alle sämtlichen Schlüssel. Ein Teil der Güter laufen bei diversen Versandhäusern und sind zum Teil nicht ganz bezahlt (diese laufen auf dem Namen des Herrn Y). Wenn er jetzt Gegenstände aus der Wohnung mit nimmt, muss er diese auch bezahlen??? LG Der Hutzelzwerg |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Inventar privat übernehmen | Gewerberecht | 26.03.2011 20:34 |
| Inventar einer GmbH | Gesellschaftsrecht | 09.01.2010 17:08 |
| Vorsätzliche Zerstörung an Inventar? | Mietrecht | 22.08.2009 09:36 |
| Zwangsverwaltung was ist mit Inventar | Insolvenzrecht | 04.07.2007 16:50 |
| Inventar des Vormieters | Mietrecht | 01.04.2007 02:17 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios