Dies ist eine Diskussion zu Zugewinngemeinschaft innerhalb des Forums Familienrecht
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| Zugewinngemeinschaft meines Erachtens nach hat M die Verträge rechtswirksam geschlossen, da er nicht über das gesamte Vermögen entschieden hat. Gem. § 1365 benötigt der Vertrag nicht die Zustimmung der Ehefrau oder? "Der ansonsten mittellose M erbt von seiner Tante ein bisher unbelastetes Grundstück im Wert von 150 TEUR. Um sich einen lang gehegten Reisetraum erfüllen zu können, nimmt er bei der Sparkasse ein Darlehen in Höhe von 10 TEUR auf und besichert es mit einer Grundschuld in selber Höhe an seinem Grundstück zugunsten der Sparkasse. F, mit der M im gesetzlichen Güterstand verheiratet ist, ist weder mit den Reiseplänen noch mit den Rechtsgeschäften des M einverstanden. Dies teilt sie sowohl dem M als auch der Sparkasse mit. Prüfen und begründen Sie, ob M die Verträge wirksam abgeschlossen hat." |
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