Dies ist eine Diskussion zu Zugewinn bei Ehescheidung innerhalb des Forums Familienrecht
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| Zugewinn bei Ehescheidung |
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| AW: Zugewinn bei Ehescheidung 1. Güterstand? 2. Was war vor der Ehe drauf?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zugewinn bei Ehescheidung Keine Gütertrennung und Abschluss während der Ehe. Ausserdem wurden zwei Wohnwagen und ein Auto in der Ehe angeschafft. |
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| AW: Zugewinn bei Ehescheidung Man stelle sich vor es gibt keine Gütertrennung und es wurden 2 Wohnwagen und ein Auto in der Ehezeit angeschafft worden, auch wenn der Ex-Ehemann vielleicht Sparverträge im Wert von 50.000 Euro abgeschlossen hätte. |
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| AW: Zugewinn bei Ehescheidung |
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| AW: Zugewinn bei Ehescheidung Zitat:
Müsste es nicht richtig heißen "Es gehört jedem am Ende die Hälfte vom während der Ehezeit geschaffenen gemeinsamen Vermögen. "? Und ist das nicht unabhängig davon ob Vermögen mit in die Ehe gebracht wurde? Wobei vermutlich häufiger ist dass Unvermögen in die Ehe eingebracht wird...
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Zugewinn bei Ehescheidung Zitat:
Zitat:
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| AW: Zugewinn bei Ehescheidung Zitat:
Aber natürlich hast Du Recht - wenn einer von beiden während der Ehe etwas erbt oder geschenkt erhält, fällt das aus dem Zugewinn raus. Hoffentlich haben wir TE damit nicht verwirrt.... |
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| AW: Zugewinn bei Ehescheidung Nein ist alles ok. Könnte ja sein das ein Anwalt dies bearbeitet aber man nichts momentan bekommt an Schreiben in diesem Falle. |
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| AW: Zugewinn bei Ehescheidung Zitat:
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