Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Zugewinn bei Ehescheidung

Dies ist eine Diskussion zu Zugewinn bei Ehescheidung innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 12:06
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 54
Keine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Zugewinn bei Ehescheidung

Mal angenommen das der Ex-Ehemann Sparverträge von 50.000 Euro in der Ehe. Wieviel steht der Ex-Ehefrau jetzt bei Scheidung zu nach 13 Jahren Ehe?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 12:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.872
98% positive Bewertungen (18872 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18872 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18872 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18872 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18872 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18872 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18872 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18872 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18872 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18872 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Zugewinn bei Ehescheidung

1. Güterstand?
2. Was war vor der Ehe drauf?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 12:16
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 54
Keine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zugewinn bei Ehescheidung

Keine Gütertrennung und Abschluss während der Ehe. Ausserdem wurden zwei Wohnwagen und ein Auto in der Ehe angeschafft.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 11:34
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 54
Keine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zugewinn bei Ehescheidung

Man stelle sich vor es gibt keine Gütertrennung und es wurden 2 Wohnwagen und ein Auto in der Ehezeit angeschafft worden, auch wenn der Ex-Ehemann vielleicht Sparverträge im Wert von 50.000 Euro abgeschlossen hätte.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 11:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Zugewinn bei Ehescheidung

Also leben die beiden im gesetzlichen Güterstand (=Zugewinngemeinschaft)?

Angenommen, keiner von beiden hätte Vermögen mit in die Ehe gebracht, so gehört jedem am Ende die Hälfte vom während der Ehezeit geschaffenen Vermögen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 11:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Zugewinn bei Ehescheidung

Zitat:
Zitat von Tiger63
Also leben die beiden im gesetzlichen Güterstand (=Zugewinngemeinschaft)?

Angenommen, keiner von beiden hätte Vermögen mit in die Ehe gebracht, so gehört jedem am Ende die Hälfte vom während der Ehezeit geschaffenen Vermögen.

Müsste es nicht richtig heißen "Es gehört jedem am Ende die Hälfte vom während der Ehezeit geschaffenen gemeinsamen Vermögen. "?

Und ist das nicht unabhängig davon ob Vermögen mit in die Ehe gebracht wurde?

Wobei vermutlich häufiger ist dass Unvermögen in die Ehe eingebracht wird...
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 11:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: Zugewinn bei Ehescheidung

Zitat:
Zitat von Van Nille
Müsste es nicht richtig heißen "Es gehört jedem am Ende die Hälfte vom während der Ehezeit geschaffenen gemeinsamen Vermögen. "?:
Ja, obwohl ich denke, dass Tigers Satz verständlich war

Zitat:
Und ist das nicht unabhängig davon ob Vermögen mit in die Ehe gebracht wurde?
Ja! Allerdings müsste man in dem Fall lediglich durch zwei teilen und braucht sich um das "Anfangsvermögen" keinen Kopf machen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 11:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Zugewinn bei Ehescheidung

Zitat:
Zitat von Van Nille
Müsste es nicht richtig heißen "Es gehört jedem am Ende die Hälfte vom während der Ehezeit geschaffenen gemeinsamen Vermögen. "?
Ich wollte es so einfach wie möglich formulieren, weil unser Mäuschen offensichtlich auf diesem Gebiet wirklich nicht weiß, wie vorzugehen ist.

Aber natürlich hast Du Recht - wenn einer von beiden während der Ehe etwas erbt oder geschenkt erhält, fällt das aus dem Zugewinn raus. Hoffentlich haben wir TE damit nicht verwirrt....
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 12:07
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 54
Keine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maeuschen751 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zugewinn bei Ehescheidung

Nein ist alles ok. Könnte ja sein das ein Anwalt dies bearbeitet aber man nichts momentan bekommt an Schreiben in diesem Falle.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 12:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: Zugewinn bei Ehescheidung

Zitat:
Zitat von maeuschen751
Nein ist alles ok. Könnte ja sein das ein Anwalt dies bearbeitet aber man nichts momentan bekommt an Schreiben in diesem Falle.
Was hat das jetzt mit der Ausgangsfrage zu tun?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ehescheidung - Trennungsjahr Familienrecht 14.01.2009 17:05
Ehescheidung Familienrecht 24.10.2008 19:36
Ehescheidung, Aufenthaltsrecht .... Asyl- und Ausländerrecht 29.07.2008 19:02
Streitwert Ehescheidung Kostenrecht 09.03.2008 14:25
Schweizer Konto bei Ehescheidung Bankrecht 17.12.2006 15:15





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN