Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Zugangsrecht des ausgezogenen Ehemann zur gemeinsamen Eigentumswohnung nach Scheidung

Dies ist eine Diskussion zu Zugangsrecht des ausgezogenen Ehemann zur gemeinsamen Eigentumswohnung nach Scheidung innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.08.2009, 10:29
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 46
Keine Wertung, Felice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Zugangsrecht des ausgezogenen Ehemann zur gemeinsamen Eigentumswohnung nach Scheidung

Mal angenommen, das Ehepaar D hat eine Eigentumswohnung bestehend aus 1x EG-und 1 Souterainwohnung.

Nun lässt sich Ehepaar D scheiden, Frau D bewohnt weiterhin mit Ihrem Sohn die Eigetumswohnung, Ehemann D ist ausgezogen und wo anders gemeldet.

Frau D bezahlt nach Auszug des EX alleine die gesamten Kosten wie Kredit und Nebenkosten etc....

Der EX hat noch für max. 2 Jahre Zugangsrecht zur unteren Souterain-Wohnung, bzw. solange bis Frau D einen beim Notar vereinbarten Restbetrag an den EX bezahlt hat.

Frage:

Darf der inzwischen geschiedene Ehemann D die komplette Wohnung, oder nur die Souterainwohnung betreten?

Darf der EX die Wohnung alleine betreten und wann er will, oder nur auf Hereinbitten von Frau D?

Darf Frau D die beiden Wohnungen trennen (sind durch eine eigene Treppe miteinander verbunden) (z.B. durch eine Mauer)?

Darf Frau D das Wohnungsschloss austauschen?

Der EX bedroht und beschimpft Frau D, da Sie inzwischen einen Fraund hat, der aber nicht in der Wohnung gemeldet ist.

Wenn der EX die Wohnung betritt flüchtet Frau D aus Angst aus der Wohnung.

Eigentlich schon ein Fall für den Staatsanwalt. Oder?

Danke für jede Antwort.

Geändert von Felice (28.08.2009 um 11:20 Uhr).
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ehemann möchte sich scheiden, Ehefrau ist dagegen und droht mit aller Kraft dem Ehemann und seiner Lebensgefährtin Familienrecht 17.05.2010 00:08
Ehemann will vor der Scheidung das Haus verkaufen ohne Wissen der Frau Immobilienrecht 25.01.2010 11:09
Nutzung des gemeinsamen Hauses nach Scheidung Familienrecht 28.07.2008 08:23
Scheidung, 2 Kinder, 1 Haus, kein Unterhalt, Ehemann verschleudert Geld - Insolvenz Familienrecht 15.06.2006 15:28
Armer Ehemann ? (Scheidung, Hausverkauf und kein Grundbucheintrag) Familienrecht 26.05.2006 17:41





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN