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Zugang einer schriftlichen Mitteilung

Dies ist eine Diskussion zu Zugang einer schriftlichen Mitteilung innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 07.11.2011, 15:45
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Zugang einer schriftlichen Mitteilung

Stellen wir uns mal folgende Situation vor: Es gäbe ein Haus- und Wohngemeinschaft von 2 Personen mit gleichem Nachnamen. Am Haus würden sich 2 Briefkästen befinden. Einer der Wohngemeinschaft (A) hätte seinen Briefkasten mit vollen Namen also Vor- und Nachname beschriftet und der andere (B) nur mit dem Nachnamen und jeder hätte jeweils einen dazugehörigen Schlüssel. Und (B) würde sich weigern, seinen vollen Namen anzugeben. Dies hätte zur Folge, dass Post, die die Hausgemeinschaft betrifft und auch an (A + B) adressiert wäre, nur in den Briefkasten von (B) geworfen würde. (A) wäre dadurch von (B) abhhängig, wann und und ob er die auch an ihn gerichtete Post zur Kenntnis bekäme, da (A) keinen Briefkastenschlüssel von (B) hat. (B) würde sich auserdem weigern, einen 3. Briefkasten für die Hausgemeinschaft anbringen zu lassen zu dem (A + B) gleichberechtigten Zugang hätten.
Angenommen darauf baute sich noch eine weitere Komplikation auf: (B) würde verlangen, dass Schreiben von (A) an (B) ausschließlich über den Briefkasten von (B) ihm zugestellt werden müssten, sonst würde er sie nicht zur Kenntnis nehmen. (B) würde damit (A) nötigen wollen, diesen Zustand mit den Briefkästen zu akzeptieren.
Aus diesem Grund würde (A) versuchen, diese an (B) gerichtete Schreiben in der gemeinsamenn Wohnung (B) direkt auszuhändigen, was (B) verweigert. (A) würde ersatzweise versuchen, die Schreiben dadurch an (B) zu übergeben, indem (A) diese in der gemeinsamen Wohnung offen an einen bestimmten Platz legt und (B) davon in Kenntnis setzt. Dieser Platz hätte bisher dazu gedient wichtige Post und Informationen zu übermitteln. Um die Kenntnisnahme der Schreiben zu verweigern würde (B) mit allerlei Gegenständen die Schreiben abdecken.
Könnte (B) damit Erfolg haben, dass die Zustellung in der Wohnung damit nicht erfolgt wäre und könnte (B) sich darauf berufen, keine Kenntnis von dem Inhalt der Schreiben bekommen zu haben. Wie wäre diese Situation rechtlich zu bewerten? Wie könnte (A) die Zustellung der Post an die Hausgemeinschaft bekommen.
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kenntnis, machtbereich, Übergabe, willenserklärung, zustellung

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