Dies ist eine Diskussion zu Wohnungszuweisung / Schuldenhaftung innerhalb des Forums Familienrecht
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| Wohnungszuweisung / Schuldenhaftung Frau (F) und Mann (M) leben seit 01.2011 in Trennung. Ein Scheidungsantrag ist bereits gestellt. Während der Ehe haben sich F u M zwei Wohnungen ersteigert. Bei beiden Wohnungen (W1 und W2) ist M als Alleineigentümer im Grundbuch eigetragen. Die Grundschuld für Wohnung W1 hat nur der Mann(Alleineigentümer) unterschrieben. Der Wert von Wohnung W1 beträgt laut Gutachten ca. 60.000 Euro. Die Grundschuld für Wohnung 2 ist sowohl von der Ehefrau als auch von dem Mann unterschrieben. Alleineigentümer ist der Mann. Der Wert der Wohnung beträgt laut dem Gutachten 128.000 Euro. Die Wohnung 2 wird auch als Ehewohnung während intakter Ehe bewohnt. Nun leben beide seit dem 01.01.11 in Trennung. In der Ehewohnung (Wohnung 2) wohnt die Frau alleine. Nun: Der Mann hat am 11.11.11 nun "Antrag auf Wohnungzuweisung" mit folgender begründung gestellt: - Die Wohnung gehört ihm - Nähe zum Arbeitsplatz, usw. Der Richter hat den Antrag an die Ehefrau verschickt mit der Bitte um Stellungnahme. Die Ehefrau, schreibt dem Richter zurück: - daß sie die Ehewohnung nicht verlassen möchte - daß sie während der Ehe sowieso benachteiligt worden ist - daß sie eine Freistellung von den Darlehenschulden für die Ehewohnung will Frage1: Wird der Richter dieser Bitte/Antrag auf Freistellung von den Darlehenschulden seine Zustimmung geben und somit den Antrag auf Wohnungszuweisung erweitern auf Bereifung von Darlehenschulden Frage2: Darf der Mann, während der Trennung die Wohnung 1 (Wert 60.000) ohne Zustimmung der Ehefrau z.B. für 60.000 oder 50.000 Euro verkaufen. Vielen Dank für die Antworten. |
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| Hi, hat keiner die Lösung zum Problem, oder ist die Frage schlecht formuliert. Danke und gruß. |
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