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Wohnungszuweisung / Schuldenhaftung

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungszuweisung / Schuldenhaftung innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 22:51
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Wohnungszuweisung / Schuldenhaftung

Mal angenommen:
Frau (F) und Mann (M) leben seit 01.2011 in Trennung. Ein Scheidungsantrag ist bereits gestellt.
Während der Ehe haben sich F u M zwei Wohnungen ersteigert. Bei beiden Wohnungen (W1 und W2) ist M als Alleineigentümer im Grundbuch eigetragen. Die Grundschuld für Wohnung W1 hat nur der Mann(Alleineigentümer) unterschrieben. Der Wert von Wohnung W1 beträgt laut Gutachten ca. 60.000 Euro.
Die Grundschuld für Wohnung 2 ist sowohl von der Ehefrau als auch von dem Mann unterschrieben. Alleineigentümer ist der Mann. Der Wert der Wohnung beträgt laut dem Gutachten 128.000 Euro. Die Wohnung 2 wird auch als Ehewohnung während intakter Ehe bewohnt.
Nun leben beide seit dem 01.01.11 in Trennung. In der Ehewohnung (Wohnung 2) wohnt die Frau alleine.

Nun: Der Mann hat am 11.11.11 nun "Antrag auf Wohnungzuweisung" mit folgender begründung gestellt:
- Die Wohnung gehört ihm
- Nähe zum Arbeitsplatz, usw.
Der Richter hat den Antrag an die Ehefrau verschickt mit der Bitte um Stellungnahme.
Die Ehefrau, schreibt dem Richter zurück:
- daß sie die Ehewohnung nicht verlassen möchte
- daß sie während der Ehe sowieso benachteiligt worden ist
- daß sie eine Freistellung von den Darlehenschulden für die Ehewohnung will

Frage1:
Wird der Richter dieser Bitte/Antrag auf Freistellung von den Darlehenschulden seine Zustimmung geben und somit den Antrag auf Wohnungszuweisung erweitern auf Bereifung von Darlehenschulden

Frage2:
Darf der Mann, während der Trennung die Wohnung 1 (Wert 60.000) ohne Zustimmung der Ehefrau z.B. für 60.000 oder 50.000 Euro verkaufen.

Vielen Dank für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 00:31
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Arrow AW: Wohnungszuweisung / Schuldenhaftung

Hi,

hat keiner die Lösung zum Problem, oder ist die Frage schlecht formuliert.
Danke und gruß.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 07:45
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AW: Wohnungszuweisung / Schuldenhaftung

Zitat:
Zitat von popp1974 Beitrag anzeigen
Wird der Richter dieser Bitte/Antrag auf Freistellung von den Darlehenschulden seine Zustimmung geben und somit den Antrag auf Wohnungszuweisung erweitern auf Bereifung von Darlehenschulden
Es ist Sache der Bank, diese aus der Haftung zu entlassen und das würde sie nur dann tun, wenn der Ehemann genug verdient. Weshalb hat denn die Ehefrau den Darlehensvertrag mitunterschrieben?
Zitat:
Die Grundschuld für Wohnung 2 ist sowohl von der Ehefrau als auch von dem Mann unterschrieben.

Zitat:
Darf der Mann, während der Trennung die Wohnung 1 (Wert 60.000) ohne Zustimmung der Ehefrau z.B. für 60.000 oder 50.000 Euro verkaufen.
Ja.
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