Dies ist eine Diskussion zu Wie werd ich ihn los? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Wie werd ich ihn los? Super, dass es diese Site gibt. Vielleicht finde ich hier Antworten auf die eine oder andere Frage. Das Problem ist folgendes: A hat sich von ihrem Mann getrennt, ausgezogen sie hat aber die Kinder nicht mitgenommen. Jetzt geht A der Kinder wegen zurück. A hat ein eigenes Zimmer. Was kann A jetzt tun und welche Rechte hat A. Scheidung ist klar. Aber was kann man bis dahin tun? |
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| AW: Wie werd ich ihn los? Hallo, was genau ist denn nun die Frage? Ich denke, wenn Scheidung klar ist, dann ist der Gang zum Anwalt auch klar, weil ohne geht es nur, wenn man sich einige ist, und der (Noch-)Ehemann einen Anwalt nimmt. Und ein Fachanwalt (den man sich suchen sollte) kann sicher alle aufkommenden Fragen umfassend beantworten. Gruß Huutsch |
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| AW: Wie werd ich ihn los? Hallo Huutsch Danke für deine schnelle Antwort. Meine Frage war eigentlich folgende: Man kann doch nicht, kaum dass man zurück ist, mit einem Anwaltschreiben kommen. Es sollte, denke ich, eine gewisse Zeit verstreichen. Was kann man in dieser gewissen Zeit tun? Das war meine Frage. |
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| AW: Wie werd ich ihn los? Der rechtliche Gehalt der Frage fällt mir auch schwer zu verstehen. Wenn A sich scheiden lassen will, muss sie grunsätzlich ein Trennungsjar nachweisen. Das ist aber verdammt schwer, wenn man mit dem Ehepartner die Wohnung teilt. Einfach nur der Umstand, dass man ein eigenes Zimmer hat, reicht jedenfalls bei weitem nicht. Wieder einzuziehen, ist daher in Hinblick auf die Scheidung keine gute Idee gewesen. A sollte sich lieber um das Aufenthaltsbestimmugnsrecht der Kinder bemühen und die Kinder dann zu sich nehmen. Was die "ehelichen Pflichten" anbelangt, falls die Frage darauf abzielt, ist A selbstverständlich zu nichts verpflichtet. Sollte M zudringlich oder sonstwie handgreiflich werden, reicht nerdings Glaubhaftmachung gegenüber der Polizei, und diese verweist ihn für einige Tage aus der Wohnung. Gruß, fob |
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| AW: Wie werd ich ihn los? Zitat:
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| AW: Wie werd ich ihn los? Ich meine schon. Hab´ mich damit selbst noch nicht weiter befasst. Gruß, fob |
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| AW: Wie werd ich ihn los? Hallo! Zitat:
In dem Fall kann sogar jemand aus seiner eigenen Wohnung verwiesen werden und eine Bannmeile um diese verhängt werden. Bei Verstoß kann sogar eine Haftstrafe verhängt werden, die unabhängig zur eigendlichen Tat (die zur Bannmeile geführt hat) verhandelt wird. Zitat:
Vermutlich wird das aber einem gemeinsamen Zusammenleben nicht zuträglich sein, deshalb solltest Du wirklich (wie Fob bereits geschrieben hat) ausziehen, vor allem wg. des Trennungsjahr. Ein Trennungsjahr innerhalb einer gemeinsamen Wohnung geht, aber nur, wenn es von beiden Seiten auch bestätigt wird (mein Trennungsjahr wurde so anerkannt) aber wenn sich Dein Mann querstellt, zählt es erst ab dem Tag des Auzugs und nicht früher. Aber auch darüber und welche Möglichkeiten Du hast, auszuziehen und Kind mitzunehmen, sowie welche Unterhaltsansprüche Du hast, kannst Du mit dem Anwalt bereden. Die zu klärenden Fragen sind wohl ehr menschlicher, als juristischer Natur. Gruß Huutsch |
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| AW: Wie werd ich ihn los? Was die Trennung in der eigenen Whg anbelangt, kann das selbst im Falle der einvernehmlichen Scheidung ein Problem werden. Dringend von abzuraten, wenn mann nicht eine böse Überraschung erleben will. Gruß, fob |
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| AW: Wie werd ich ihn los? @ Huutsch Das mit der Haftstrafe trifft aber erst dann zu, wenn vom Gericht festgestellt worden ist, dass sich die bestimmte Person der zu schützenden Person nicht mehr nähern usw. darf. Mir war nur das mit dem Weisungsrecht von der Polizei neu, ohne Gerichtsverfahren. |
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