Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wer kennt sich aus?- Wohnverhältnisse bei 2 Eigentümern (1 ehelicher, 1 unehelicher Eigentümer)

Dies ist eine Diskussion zu Wer kennt sich aus?- Wohnverhältnisse bei 2 Eigentümern (1 ehelicher, 1 unehelicher Eigentümer) innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 08:20
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wer kennt sich aus?- Wohnverhältnisse bei 2 Eigentümern (1 ehelicher, 1 unehelicher Eigentümer)

Guten Tag,

folgendes Fallbeispiel:

EIn Vater und eine Tochter haben zu je 50% Anteil an einem 2 Familienhaus und dazugehörigem Grundstück.
Beide zahlen Kredit dafür ab.
Hintergrund: nach der Trennung der Eltern übernahm die Tochter die Hälfte des Kredites, damit der Vater das Haus behalten konnte.

Es liegen 2 Wohnungen im Haus vor: EG mit Küche, Wohnzimmer, Bad, Schlafstube und Kinderzimmer
1.OG mit Küche, Wohnzimmer, Bad und Schlafzimmer
2007 zog der Freund der Tochter mit ihr in das 1. OG.
Alle Hausbewohner akzeptieren, daß jeder "sein eigenes Ding" machen kann und Waschraum, Dachboden und Keller, sowie Terasse und Garten gemeinschaftlich genutzt werden.

Der Freund machte mit dem Vater einen Mietvertrag. Dieser wurde benötigt um der Bank eine zusätzliche Einnahmequelle vorzuweisen.
Kurz darauf wurde die Kreditumschuldung für Vater und Tochter bewilligt.
Freund und Tochter, sowie der Vater zahlen regelmäßig eine vereinbarte Summe auf ein festes Konto um die Kreditraten zu tilgen.
Freund und Tochter zahlen monatl. einen Nebenkostenanteil, der von der Tochter jährlich anhand der auftretenden laufenden Kosten auf 4 Personen monatl. ausgerechnet wird, infolge einer mündlichen Vereinbarung zwischen Vater, Tochter und Freund.
Es gab eine mündliche Vereinbarung, dass im Falle einer Schwangerschaft der Tochter die Wohnungen getauscht werden sollten.

2009 zog die neue Freundin des Vaters zu
Für die Tochter ist nicht nachvollziehbar ob diese sich an Kosten für das Haus beteiligt (zumindest Nebenkosten, da ja ein erhöhter Verbrauch besteht, zumal diese Frau fast 2 Jahre durchweg arbeitslos war).
Mit ihr gibt es keinen Mietvertrag.
2010 heiratet die Tochter ihren Freund und wird 2011 schwanger.
Das Ehepaar zahlt weiter die vereinbarten Summen.
Nun fängt diese Frau an die Tochter zu schickanieren und ihr Vorschriften zu machen, was gemeinschaftliche Dinge im Haus betreffen.
Kellerräume sind fast ausschließlich von den Sachen der neuen Frau in Beschlag genommen, ohne vorher mit der Tochter gesprochen zu haben.
Im Garten wurde ein Gewächshaus und Beet angelegt, ebenfalls ohne Absprache mit den Eheleuten.
Ständig sind die Haustüren zugeschlossen, obwohl die Tochter im Haus anwesend ist (war vor demEinzug der Frau nicht so). Beides wurde vom Ehepaar beim Vater angesprochen-ohne Erfolg. Auch wurde angesprochen, daß das Ehepaar wenigstens gefragt und informiert werden möchte, wenn Änderungen vorgenommen werden sollen.
Zum Haus gehört auch eine Doppelgarage in der vorm Einzug der Frau das Auto der Tochter und des Vaters unterstanden-jetzt das der Frau und des Vaters.
Der Vater weigert sich aber 1 Garagenhälfte an das Ehepaar abzugeben.

Folgende Fragen stehen im Raum:

Ist der Mietvertrag zwischen Vater und Schwiegersohn noch gültig?
Wie ist das Wohnrecht des Ehepartners, wenn die Tochter Mitbesitzer des Hauses ist, muß ein Mietvertrag zwischen dem Schwiegersohn und einem der beiden Hausbesitzer vorliegen?

Muß die Frau einem Mietvertrag zustimmen, wenn die Tochter dies verlangt (Vater und Frau sind nicht verheiratet)und entsprechende Zahlungen leisten?

Hat die Tochter ein Vorrecht auf die größere Wohnung mit Kinderzimmer?

Haben die Eheleute Anspruch auf eine Garagenhälfte?

Gibt es noch irgendwelche rechtl Möglichkeiten, das Wohnverhältnis der Frau im Haus aufzulösen?

Welche anderen Optionen bleiben den zukünftigen Eltern?

Wichtig vielleicht noch: der Kredit des Hauses kann nur beglichen werden wenn Vater und Eheleute weiter zusammen im Haus wohnen bleiben.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 12:07
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leuchtekeks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wer kennt sich aus?- Wohnverhältnisse bei 2 Eigentümern (1 ehelicher, 1 unehelicher Eigentümer)

edit: die Wohnung im EG ist nur größer durch das Kinderzimmer, GEsamtwohnfläche beider Wohnungen ohne KI-Zi ist in etwa gleich (+- 2 qm2)

desweiteren erfolgt im Bsp mittlerweile eine zunehende Lärmbelästigung durch die Frau des EG mit Trampeln, 40 minuten musik voll aufgedreht, türen schlagen
die Schwangere ist zunehmend nervlich belastet, was eine Gesundheitsgefährdung des Kindes zur Folge haben kann
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 12:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Wer kennt sich aus?- Wohnverhältnisse bei 2 Eigentümern (1 ehelicher, 1 unehelicher Eigentümer)

Zitat:
Ist der Mietvertrag zwischen Vater und Schwiegersohn noch gültig?
wenn ich recht verstanden hab, hatte der vater an den (damaligen) freund der tochter vermietet, als ihm das haus noch allein gehörte? ja, dann ist der mietvertrag nach wie vor gültig. da die tochter dann das halbe haus übernahm, ist sie jetzt zusammen mit dem vater vertragspartnerin des jetzigen ehemannes.

Zitat:
Wie ist das Wohnrecht des Ehepartners, wenn die Tochter Mitbesitzer des Hauses ist, muß ein Mietvertrag zwischen dem Schwiegersohn und einem der beiden Hausbesitzer vorliegen?
verstehe die frage nicht. die eheliche wohnung ist doch an den ehemann vermietet....

Zitat:
Muß die Frau einem Mietvertrag zustimmen, wenn die Tochter dies verlangt (Vater und Frau sind nicht verheiratet)und entsprechende Zahlungen leisten?
Zitat:
Hat die Tochter ein Vorrecht auf die größere Wohnung mit Kinderzimmer?
nein.

Zitat:
Haben die Eheleute Anspruch auf eine Garagenhälfte?
was steht denn im mietvertrag? wurde die garagenhälfte mit vermietet?

Zitat:
Gibt es noch irgendwelche rechtl Möglichkeiten, das Wohnverhältnis der Frau im Haus aufzulösen?
fällt mir nichts ein.

Zitat:
Welche anderen Optionen bleiben den zukünftigen Eltern?
optionen wofür?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
anspruch, eigentum, miete, wohnung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Übernahme einer UG, drei Monate später kommen Lohnforderungen eines den der neue Eigentümer nicht kennt. Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 26.10.2010 21:42
Wer kennt sich aus? ;o( Familienrecht 16.09.2008 12:31
Wer kennt sich mit Mediation aus??????? Strafrecht - Hausarbeiten 01.12.2007 12:03
Wer kennt sich aus ?? Bürgerliches Recht allgemein 13.11.2007 19:54
§609a BGB Wer kennt sich aus? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 30.11.2005 15:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN