Dies ist eine Diskussion zu Wer kennt sich aus?- Wohnverhältnisse bei 2 Eigentümern (1 ehelicher, 1 unehelicher Eigentümer) innerhalb des Forums Familienrecht
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| Wer kennt sich aus?- Wohnverhältnisse bei 2 Eigentümern (1 ehelicher, 1 unehelicher Eigentümer) folgendes Fallbeispiel: EIn Vater und eine Tochter haben zu je 50% Anteil an einem 2 Familienhaus und dazugehörigem Grundstück. Beide zahlen Kredit dafür ab. Hintergrund: nach der Trennung der Eltern übernahm die Tochter die Hälfte des Kredites, damit der Vater das Haus behalten konnte. Es liegen 2 Wohnungen im Haus vor: EG mit Küche, Wohnzimmer, Bad, Schlafstube und Kinderzimmer 1.OG mit Küche, Wohnzimmer, Bad und Schlafzimmer 2007 zog der Freund der Tochter mit ihr in das 1. OG. Alle Hausbewohner akzeptieren, daß jeder "sein eigenes Ding" machen kann und Waschraum, Dachboden und Keller, sowie Terasse und Garten gemeinschaftlich genutzt werden. Der Freund machte mit dem Vater einen Mietvertrag. Dieser wurde benötigt um der Bank eine zusätzliche Einnahmequelle vorzuweisen. Kurz darauf wurde die Kreditumschuldung für Vater und Tochter bewilligt. Freund und Tochter, sowie der Vater zahlen regelmäßig eine vereinbarte Summe auf ein festes Konto um die Kreditraten zu tilgen. Freund und Tochter zahlen monatl. einen Nebenkostenanteil, der von der Tochter jährlich anhand der auftretenden laufenden Kosten auf 4 Personen monatl. ausgerechnet wird, infolge einer mündlichen Vereinbarung zwischen Vater, Tochter und Freund. Es gab eine mündliche Vereinbarung, dass im Falle einer Schwangerschaft der Tochter die Wohnungen getauscht werden sollten. 2009 zog die neue Freundin des Vaters zu Für die Tochter ist nicht nachvollziehbar ob diese sich an Kosten für das Haus beteiligt (zumindest Nebenkosten, da ja ein erhöhter Verbrauch besteht, zumal diese Frau fast 2 Jahre durchweg arbeitslos war). Mit ihr gibt es keinen Mietvertrag. 2010 heiratet die Tochter ihren Freund und wird 2011 schwanger. Das Ehepaar zahlt weiter die vereinbarten Summen. Nun fängt diese Frau an die Tochter zu schickanieren und ihr Vorschriften zu machen, was gemeinschaftliche Dinge im Haus betreffen. Kellerräume sind fast ausschließlich von den Sachen der neuen Frau in Beschlag genommen, ohne vorher mit der Tochter gesprochen zu haben. Im Garten wurde ein Gewächshaus und Beet angelegt, ebenfalls ohne Absprache mit den Eheleuten. Ständig sind die Haustüren zugeschlossen, obwohl die Tochter im Haus anwesend ist (war vor demEinzug der Frau nicht so). Beides wurde vom Ehepaar beim Vater angesprochen-ohne Erfolg. Auch wurde angesprochen, daß das Ehepaar wenigstens gefragt und informiert werden möchte, wenn Änderungen vorgenommen werden sollen. Zum Haus gehört auch eine Doppelgarage in der vorm Einzug der Frau das Auto der Tochter und des Vaters unterstanden-jetzt das der Frau und des Vaters. Der Vater weigert sich aber 1 Garagenhälfte an das Ehepaar abzugeben. Folgende Fragen stehen im Raum: Ist der Mietvertrag zwischen Vater und Schwiegersohn noch gültig? Wie ist das Wohnrecht des Ehepartners, wenn die Tochter Mitbesitzer des Hauses ist, muß ein Mietvertrag zwischen dem Schwiegersohn und einem der beiden Hausbesitzer vorliegen? Muß die Frau einem Mietvertrag zustimmen, wenn die Tochter dies verlangt (Vater und Frau sind nicht verheiratet)und entsprechende Zahlungen leisten? Hat die Tochter ein Vorrecht auf die größere Wohnung mit Kinderzimmer? Haben die Eheleute Anspruch auf eine Garagenhälfte? Gibt es noch irgendwelche rechtl Möglichkeiten, das Wohnverhältnis der Frau im Haus aufzulösen? Welche anderen Optionen bleiben den zukünftigen Eltern? Wichtig vielleicht noch: der Kredit des Hauses kann nur beglichen werden wenn Vater und Eheleute weiter zusammen im Haus wohnen bleiben. |
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| AW: Wer kennt sich aus?- Wohnverhältnisse bei 2 Eigentümern (1 ehelicher, 1 unehelicher Eigentümer) edit: die Wohnung im EG ist nur größer durch das Kinderzimmer, GEsamtwohnfläche beider Wohnungen ohne KI-Zi ist in etwa gleich (+- 2 qm2) desweiteren erfolgt im Bsp mittlerweile eine zunehende Lärmbelästigung durch die Frau des EG mit Trampeln, 40 minuten musik voll aufgedreht, türen schlagen die Schwangere ist zunehmend nervlich belastet, was eine Gesundheitsgefährdung des Kindes zur Folge haben kann |
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| AW: Wer kennt sich aus?- Wohnverhältnisse bei 2 Eigentümern (1 ehelicher, 1 unehelicher Eigentümer) Zitat:
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