Dies ist eine Diskussion zu Wem gehört das Haus? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Wem gehört das Haus? ich habe da mal eine Haus Frage .Und eine geht mehr in Richtung Unterhalt. Sagen wir einmal ein Bekannter hat sich vor 6 Jahren ein Haus zusammen mit seiner Freundin gekauft. Es stehen beide zu 50% im Grundbuch und auch der Kredit läuft auf beide. Nach 3 Jahren trennen sich beide. Er bleibt in dem Haus mit dem gemeinsamen Kind wohnen und bezahlt es auch alleine weiter. Beide bekommen weiter Ihre Eigenheimzulage, da beide noch dort gemeldet sind, Sie zusätzlich noch das Kindergeld. Sie wohnt aber bei Ihrem neuen Freund. Jetzt lernt er nach weiteren 3 Jahren eine andere Frau kennen und verliebt sich auch. Sie zieht daraufhin bei Ihm ein. Da wird die Ex-Freundin natürlich Eifersüchtig, möchte plötzlich das Kind haben. Das Jugendamt hat letztendlich entschieden, das das Kind zur Mutter kommt. Ist zwar irgendwie hart, aber OK. Hätte Ihm aber nicht wären er das Kind hätte Unterhalt zugestanden? Und kann man das nachträglich einfordern? Und die zweite Sache ist die des Hauses. Er zahlt nun schon Ewigkeiten alleine für das Haus. Hat er irgendwelche Chancen Sie aus dem Grundbuch zu bekommen? Oder kann Sie in 15 Jahren kommen und irgendwelche Aus- zahlungen fordern? Da nun langsam etwas Geld investiert werden muss, ist die Frage, ob es sich überhaupt lohnt. Steht Ihr die Eigenheimzulage überhaupt zu, oder muss Sie diese vielleicht sogar zurückzahlen? Um den nachträglichen Unterhalt/Eigenheimzulage geht es weniger. Allerdings weigert Sie sich strikt beim der Hausfrage irgendwelche Kompromisse zu machen. Da wäre so ein kleines Druckmittel schon schön .Vielen Dank Pacman |
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| AW: Wem gehört das Haus? Was den Unterhalt betrifft, so tut es mir leid. Dieser kann in diesem Fall nicht zurückgefordert werden. Die Freundin war bis jetzt auch auf diese Adresse des Hauses gemeldet, somit kommt dahingehend schon kein Anspruch zustande. Weiterhin kann Unterhalt nur in wenigen Ausnahmen zurück gefordert werden, zu 90% jedoch nicht. Dies ergibt sich aus dem § 1613 BGB. Was das Haus betrifft, so sollte man sich einigen, denn das erspart einiges an Geld was man für einen Anwalt ausgibt. Möglichkeiten gibt es genug. z.B. Haus verkaufen, oder man zahlt einen der Beiden aus. |
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