
08.09.2011, 09:00
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jul 2011
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| Wechselmodell- Kindesunterhalt Angenommen Herr X. und Frau X. leben in Trennung und schließen vor Gericht nach heftigen Sorgerechtsstreitigkeiten einen Vergleich zur Praktizierung eines Wechselmodells mit dem gemeinsamen 6 jährigen Kind. Beide Eltern sind voll berufstätig, Herr X. verdient ca. 4 x soviel wie Frau X.. Herr X. bekommt das Kindergeld in voller Höhe ausgezahlt und ist nun der Meinung, dass sich alle Ausgaben dem Kind gegenüber gegeneinander aufheben und er weder vom Kindergeld was an Frau X. zahlt noch einen Teil des Unterhaltes. Frau X. zahlte bis Schuleintritt den vollen Kita-Beitrag ( 250,00 €) selbst, den Jahresbeitrag von Sportvereinen, Bekleidung u.s.w. Herr X. zahlt die Privatkrankenversicherung des Kindes (ca. 60,00 €). Wie erfolgt die Unterhaltsberechnung bei derartigen Gehaltsunterschieden? Wie ist es geregelt bei außergewöhnlichen Ausgaben, wie z.B. Einschulungsfeier, Geburtstagsfeier, Geburtstagsgeschenke für Freunde, bei denen das Kind eingeladen ist, zusätzliche Fahrtkosten zur Schule (Schulbuslinie gibt es nicht) u.s.w...? Bis jetzt zahlt das alles Frau X. |