Dies ist eine Diskussion zu Vorkasse Jugendamt = schulden? innerhalb des Forums Familienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vorkasse Jugendamt = schulden? Nun liest man auf anderen foren wie vom arbeitsamt das bei Nichtverschulden auch keine Schulden anlaufen bei Vorkasse vom Jugendamt. Anderseits hört man auch und denkt man ja auch das dies irgendwann dennoch zurück gezahlt werden muß auch wenn man nicht genug verdient. Was ist denn nun richtig? Ein unverschuldeter Arbeitsloser zahlt ja auch kein Alg 2 irgendwo zurück....darum die Frage jetzt. Das hat nix mit "davor drücken zu tun die Frage" |
| |||
| AW: Vorkasse Jugendamt = schulden? Wenn Sie mit "Vorkasse des Jugendamts" den Unterhaltsvorschuss meinen: Wäre der Unterhaltspflichtige leistungsfähig in der Zeit, in der UV gezahlt wird, muß er den Vorschuss zurückzahlen. Wäre er nicht leistungsfähig, wie im beschriebenen Fall, muß er den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen. Außer: Er unterschreibt, dass er zurückzahlt. Dann gilt diese Vereinbarung. |
| |||
| AW: Vorkasse Jugendamt = schulden? Werden eigentlich immer nur 950 euro selbstbehalt angerechnet oder kann dieser höher ausfallen wenn man vorher schon schulden hatte und man hier und da oder arbeitsamt schon jeden monat raten zurück zahlt und man dadurch ohne hin weniger geld übrig hat? |
| |||
| AW: Vorkasse Jugendamt = schulden? Evtl. muss man nicht zurück zahlen, man kann aber durchaus gerichtlich verpflichtet werden, sich einen höher bezahlten Job zu suchen. Schießlich ist man per Gesetz dazu verpflichtet alles zu tun, um den Unterhalt leisten zu können
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Vorkasse Jugendamt = schulden? Ich hab mir sagen lassen das es auf den Bearbeiter ankommt ob man zurück zahlen muß oder nicht. Aber noch eine weitere Frage. Stimmt es das man als Vater nicht nur den Kind Unterhalt zahlen muß (das ja klar), sondern auch der Mutter wobei man nicht verheiratet war? So steht es immer laut Vaterschaftsanerkennung geschrieben. Das wäre ja..... |
| |||
| AW: Vorkasse Jugendamt = schulden? Ja, das stimmt, mindestens bis das Kind drei Jahre alt ist, in Einzelfällen auch länger
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Vorkasse Jugendamt = schulden? Zitat:
Gruß Juergen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
| |||
| AW: Vorkasse Jugendamt = schulden? Zitat:
cu juergen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
| |||
| AW: Vorkasse Jugendamt = schulden? Das nennt sich, bei einem Kind, gesteigerte Unterhaltspflicht Zitat:
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Vorkasse Jugendamt = schulden? Gesteigerte Unterhaltspflicht? Finde ich in keinem Paragraphen. Also ist kein Gesetz. cu Juergen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| In Vorkasse getreten | Recht, Politik und Gesellschaft | 04.08.2010 20:24 |
| Mahnung bei Vorkasse | Kaufrecht / Leasingrecht | 06.08.2008 16:33 |
| Wann sind Schulden Schulden? | Sozialrecht | 30.12.2006 16:54 |
| Vorkasse Bestellung | Internetrecht | 25.09.2006 01:45 |
| schulden gleich gemeinsame schulden? | Familienrecht | 17.09.2005 03:03 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios