Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verzichtet von Rechtsmittel

Dies ist eine Diskussion zu Verzichtet von Rechtsmittel innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 22:05
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 71
Keine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, omid2009 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verzichtet von Rechtsmittel

Hallo
Frau „y“ und Herr „x“ möchten geschieden, beiden Ehe Übereingekommen haben und möchten Sofort diese geschieden beendeten. Frau „y“ hat eine Rechtsanwältin aber Herr „x“ hat nicht eine Rechtsanwalt.
Jetzt, Frau „y“ möchtet einen Verzichtet von deine Rechtsmittel an Richter geben und Herr „x“ auch möchtet ein Verzichtet von deine Rechtsmittel an Richter geben.
Meine Frage: Herr „x“ kann ohne Rechtsanwalt eine Verzichtet von deinen Rechtsmitteln an Richter geben? Wenn er kann machen bitte schreiben Sie einen Gesetzliche Nachweis.
Ich bedanke mich herzlich.
Omid
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 22:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.623
99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)  
AW: Verzichtet von Rechtsmittel

er kann das nicht, den im Familienverfahren bei Scheidungen der Eheleute herrscht allüberall Anwaltszwang, §§ 114, auch 64 Abs. 2 FamFG.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ein Erbe verzichtet zugunsten anderen Erbrecht 13.06.2010 19:51
Mitgliederversammlung verzichtet auf Vorstandswahl Vereinsrecht 31.03.2010 14:55
Bank VERZICHTET auf Zinsen? Bankrecht 20.04.2009 06:56
Auf erbe verzichtet und trotzdem erben??? Erbrecht 09.08.2008 07:15
Auf die Einrede der Vorausklage wird verzichtet?! Mietrecht 04.11.2006 18:42





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN