Dies ist eine Diskussion zu Verzicht auf Rechtsmittel, Vorsorgeausgleich in Änderung innerhalb des Forums Familienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Verzicht auf Rechtsmittel, Vorsorgeausgleich in Änderung eine Scheidung, eine komplexe Verkettung von Sonderfällen, kam zu Ende. Beide Parteien waren gleich zufrieden und beide hatten auf Rechtsmittel verzichtet. Pauschal. Die Scheidung der Ehe ist rechtskräftig. Im Beschluss der Scheidung, unter einer anderen Ziffer, als die Ehesachen, mit mehreren Beteiligten, wurde auch ein Vorsorgeausgleich geregelt. Für die anderen Beteiligten ist dieses Teil noch nicht rechtskräftig. Niemand hat eine Beschwerde eingereicht. Aber einer von den Beteiligten, eine Versicherung, die laut Beschluss Kapital bekommen wird und teilweise bereits bekommen hat, will eine andere Rente für den ganzen Betrag verkaufen, als die vereinbarte. Die schreiben viel Korrespondenz an das Gericht und u.a. begründen damit warum die Rente, die sie im Nachhinein ausgedacht haben, besser an die ausgleichsberechtigte Person passt. Diese Zielversorgung wurde aber gem. § 15 VersAusglG von der ausgleichsberechtigten Person selbst ausgewählt und damals, bei der Scheidung, vom Gericht und allen Beteiligten akzeptiert. Nicht deutlich und konkret aber sinngemäß leugnet diese Versicherung die Anfrage, das eigene Angebot, die Annahmebestätigung ans Gericht, die Bestätigung der Rente an die versicherte (weil ausgleichsplichtige) Person usw.. Unter der gleichen Policennummer und Rentenbezeichnung beabsichtigt die Versicherung den Inhalt der Rente (sehr relevante Inhalte, praktisch die Rentenform)auszutauschen. Absolut durchblicken, was die Versicherung eigentlich schreibt und bei sich mit den Akten tut, nur allein für das Gericht oder nur für die Anwälte oder nur für die Eheleute, ist fast unmöglich. Vollständig abgeschlossen ist die Rente zwar noch nicht, nur weil ein Teil des vereinbarten Betrags noch nicht überwiesen wurde aber seit den o.g. Angebot und Bestätigungen bis diese Schreiben vergingen ca. 2 Monate. Das fehlende Teil des Kapitals wird nicht überwiesen bis diese Ziffer des Beschlusses nicht rechtskräftig wird. Wie soll die ausgleichsberechtigte Person vorgehen? Danke für die Antworten, ein frohes Neues Jahr und liebe Grüße! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Änderung Tätigkeitsbezeichnung = Änderung Arbeitsbedingung? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 08.12.2011 18:49 |
| Rechtsmittel | Wiki | 04.06.2010 19:28 |
| Rechtsmittel | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 14.10.2009 15:45 |
| Änderung der Arbeitszeit / Änderung der Urlaubstage | Arbeitsrecht | 03.10.2008 17:09 |
| Verzicht auf Rechtsmittel bei Scheidung | Familienrecht | 18.06.2007 18:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios