Dies ist eine Diskussion zu Verteilung nach Trennung innerhalb des Forums Familienrecht
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| AW: Verteilung nach Trennung Da X und Y nicht verheiratet waren, gehört jedem das, was er/sie gekauft hat. Die Beträge die Y geleistet hat um einen Kaufvertrag von X zu bezahlen (und umgekehrt) lassen sich doch belegen. Es sollte also kein Problem sein, die eigenen Sachen wieder zu bekommen. Wenn X also einen Kaufvertrag abschliesst, dann ist X zur Abnahme der Sache verpflichtet und zur Bezahlung des Betrages. Bezahlt Y, so hat Y den Anspruch gegen X entweder das Geld oder die Sachen ausgehändigt zu bekommen. Mit freundlichem Gruß, Peter M.
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| AW: Verteilung nach Trennung Also muß sich derjenige, der bezahlt hat keine Sorgen machen? Irgendwas muß er bekommen? Geld oder Ware. Ich habe irgendwo mal gehört, dass es auch wichtig ist, wer im Besitz der Quittungen ist. Gibt es dafür auch noch eine Reglung?
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| AW: Verteilung nach Trennung Quittungen, Kontoauszüge usw. sind gut für die Beweisbarkeit der Ansprüche die man geltend machen will. Eine Norm in der steht, daß man Quittungen aufheben muss gibt es nicht. Nur wenn man seinen Herausgabeanspruch durchsetzen will, dann sollte man auch Belege haben. Wenn X (oder Y) etwas mit Karte bezahlt haben, dann gibt es einen Kontoauszug. Einen besseren Beleg kann man sich garnicht wünschen, da dieser unanzeifelbar und hinsichtlich der Beweisführung omnipotent ist. Viele Grüße, Peter M.
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