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Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr?

Dies ist eine Diskussion zu Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2007, 16:23
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Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr?

Hallo Zusammen,

Folgene Annahme: Eine Person A lebt bei der Mutter M, die Eltern sind gescheiden. A wird ab August für ein Jahr in die USA gehen, und dort statt dem Zivildienst einen Freiwilligen Friedensdienst absolvieren.
Ist der Vater B von A verpflichtet den Unterhalt von XXX€ für den Zeitraum des Auslandaufenthaltes monatlich weiterzuzahlen oder nicht, oder muss er nur einen Teil weiterzahlen?

Eine zweite Frage: Darf der normale Unterhalt von B direkt nach A überwiesen werden (nach Absprache eines Kostgeldes für M)

Vielen Dank im Voraus

Tojiro

Geändert von Tojiro (05.03.2007 um 16:29 Uhr). Grund: Habe was vergessen ... sry
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Alt 06.03.2007, 08:51
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AW: Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr?

Wie alt ist Person A?
Hatt Person A schon mal eine Ausbildung begonnen und beendet (auch event. abgebrochen)?
Welches Einkommen wird Person A während der Dauer des Friedensdienstes haben?
Grundsätzlich wird es darum gehen, ob Person A schon eine ökonomische Selbstständigkeit (§1603 II 2 BGB) erlangt hat oder noch bedürftig ist.
Sollte ein Unterhaltsanspruch bestehen, so besteht er (je nach Leistungsfähigkeit) gegenüber Vater und Mutter.
Natürlich darf der Unterhalt auch direkt auf das Konto von A überwiesen werden, solange er nicht nach § 104 BGB Geschäftsunfähig oder nach §§ 106-113 BGB nur beschränkt Geschäftsfähig ist (Volljährig).
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2007, 14:48
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AW: Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr?

Ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort!!!

Person A ist 18 und macht momentan Abitur, hat somit noch keinerlei Ausbildungen gemacht!
Während des Friedensdienstes wird die Unterkuft, Versicherungen, Mittagessen, An- und Abreise, komplett übernommen, außerdem erhält A in den ersten 3Monaten 250 US-Doller, vom 3 - 6 Monat 300 und in den letzten 6 Monaten 350 Doller (Dies ist eigentlich nicht viel pro Monat, denke ich). Doch A möchte natürlich wenn er wiederkommt sein Zimmer und alles wieder vorfinden
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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 08:39
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AW: Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr?

Ok, Person A ist also mit einem Wehrpflichtigen gleichzusetzen.
Zitat:
Während des Friedensdienstes wird die Unterkuft, Versicherungen, Mittagessen, An- und Abreise, komplett übernommen, außerdem erhält A in den ersten 3Monaten 250 US-Doller, vom 3 - 6 Monat 300 und in den letzten 6 Monaten 350 Doller
Entscheidend ist, dass der Lebensunterhalt von Person A weitgehend durch das Friedenschor gedeckt wird und sich dadurch wenn überhaupt nur noch ein anteiliger Anspruch ergibt (BGH Urteil vom 29.11.1989 - IV b ZR 16/89). Zu beachten wäre allerdings, dass nur das Mittagessen und nicht der Rest der Verpflegung übernommen wird. In welcher Höhe der eventuelle Anspruch ausfallen würde müsste natürlich berechnet werden (Einkommen der Eltern, Leistungen des Chors, anspruch von Pers. A). Hierfür ist A bei einem Anwalt wohl am besten aufgehoben.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 10:30
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AW: Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr?

Vielen Dank für die Auskunft!

Klasse, dass es solche Foren gibt
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