Dies ist eine Diskussion zu Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr? Folgene Annahme: Eine Person A lebt bei der Mutter M, die Eltern sind gescheiden. A wird ab August für ein Jahr in die USA gehen, und dort statt dem Zivildienst einen Freiwilligen Friedensdienst absolvieren. Ist der Vater B von A verpflichtet den Unterhalt von XXX€ für den Zeitraum des Auslandaufenthaltes monatlich weiterzuzahlen oder nicht, oder muss er nur einen Teil weiterzahlen? Eine zweite Frage: Darf der normale Unterhalt von B direkt nach A überwiesen werden (nach Absprache eines Kostgeldes für M) Vielen Dank im Voraus Tojiro Geändert von Tojiro (05.03.2007 um 16:29 Uhr). Grund: Habe was vergessen ... sry |
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| AW: Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr? Wie alt ist Person A? Hatt Person A schon mal eine Ausbildung begonnen und beendet (auch event. abgebrochen)? Welches Einkommen wird Person A während der Dauer des Friedensdienstes haben? Grundsätzlich wird es darum gehen, ob Person A schon eine ökonomische Selbstständigkeit (§1603 II 2 BGB) erlangt hat oder noch bedürftig ist. Sollte ein Unterhaltsanspruch bestehen, so besteht er (je nach Leistungsfähigkeit) gegenüber Vater und Mutter. Natürlich darf der Unterhalt auch direkt auf das Konto von A überwiesen werden, solange er nicht nach § 104 BGB Geschäftsunfähig oder nach §§ 106-113 BGB nur beschränkt Geschäftsfähig ist (Volljährig). |
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| AW: Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr? Ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort!!! Person A ist 18 und macht momentan Abitur, hat somit noch keinerlei Ausbildungen gemacht! Während des Friedensdienstes wird die Unterkuft, Versicherungen, Mittagessen, An- und Abreise, komplett übernommen, außerdem erhält A in den ersten 3Monaten 250 US-Doller, vom 3 - 6 Monat 300 und in den letzten 6 Monaten 350 Doller (Dies ist eigentlich nicht viel pro Monat, denke ich). Doch A möchte natürlich wenn er wiederkommt sein Zimmer und alles wieder vorfinden |
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| AW: Verpflichtete Unterhaltszahlung bei AUslandsjahr? Ok, Person A ist also mit einem Wehrpflichtigen gleichzusetzen. Zitat:
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