Dies ist eine Diskussion zu Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt innerhalb des Forums Familienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt bislang bin ich davon ausgegangen, dass im Mangelfall zur Sicherung des Mindest-KU vorhandenes Vermögen eingesetzt werden muß. Widerspricht das Urteil vom 02. Mai 2003 Az.: 11 UF 218/02 des OLG Hamm dem nicht? Auszug: Der Beklagte kann sich weder auf den Verbrauch der Abfindung (s.o.) noch auf den Verbrauch der 24.000 DM berufen, die ihm aus der Vermögensauseinandersetzung mit der Klägerin zugeflossen sind, denn beim Verwandtenunterhalt und insb. beim Kindesunterhalt ist die Verwertung des Vermögensstammes geboten, wenn sonstige Mittel zum Unterhalt nicht ausreichen, wie es sich aus § 1603 Abs. 2 BGB und daraus ergibt, dass das Gesetz keine allgemeine Billigkeitsgrenze wie in § 1581 S. 2 BGB vorsieht. Einschränkungen bei der Vermögensverwertung können sich nur daraus ergeben, dass auch der eigene angemessene Unterhalt des Pflichtigen gewahrt bleiben muss. Vermögen, dessen Einkünfte zur Erfüllung weiterer Verbindlichkeiten oder des eigenen Bedarfs benötigt wird, braucht deshalb nicht für den Unterhalt eingesetzt zu werden (vgl. Kalthoener/Büttner, Die Rspr. zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rz. 769). Demnach wäre Vermögen nicht einzusetzen, wenn vom Unterhaltspflichtigen der angemessene SB 1100 ) aus lfd. Einkommen nicht sichergestellt werden kann. Andererseits wird bei einer Mangelfallberechnung nur der notwendige SB (770 bzw. 900 ) berücksichtigt, d.h. dem Zahlungspflichtigen steht der angemessene SB nicht zur Verfügung, ergo muß er Sparvermögen nicht einsetzen. Das erscheint mir unlogisch, denn der Stamm des Vermögens muß m.E. nur eingesetzt werden um im Mangelfall den Mindest-KU sicherzustellen. Folgt man aber obiger Entscheidung wäre die Vermögensverwertung ausgeschlossen wenn der angemessene KU nicht gesichert ist, das ist im Mangelfall stets der Fall, somit keine Vermögensverwertung im Mangelfall. Wo liegt mein Denkfehler? Gruß Kilbi |
| |||
| AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt Kilbi? Wie kommst Du auf 1100 Eur SB bei minderj. Kindern ? Der angemessene SB ist doch nur ggü. vollj. nicht priv. Kindern 1.100 Eur. Oder - versteh ich da mal wieder was verkehrt ?
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt Hallo, ist m.E. auch im og. Urteil unglücklich formuliert. Ich stimme dir natürlich zu, der notwendige SB beträgt 770 bzw. 900 . Das OLG Hamm schreibt aber, dass auch der eigene angemessene SB gewahrt bleiben muß, daher bin ich von 1100 ausgegangen. Gruß Kilbi |
| |||
| AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt Angemessen gibts mE nach bei minderj. Kindern nicht, das ist immer der notwendige SB. LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt Zitat:
so ein unerkannter Bock in einem OLG-Urteil? Dann müßte aber auch der og. Satz fehlerhaft aufgenommen worden sein. Oder wäre das so zu verstehen, dass der Zahlungspflichtige 0 KU zahlt und zur Sicherung seines notwendigen SB auf das Vermögen bzw. die Zinsen zurückgreifen muß? Mal als Beispiel wie ich gerechnet hätte: bereinigtes Einkommen = 1100 , SB 900 Mindest-KU (nach fiktiver Tabelle) 200 Zahlbetrag, es gibt 2 Kinder Sparguthaben 10.000 Mangelfallberechnung erfolgt, ihm verbleiben 900 , je Kind werden 100 aus lfd. Einkommen gezahlt. Aus dem Sparguthaben müssen mtl. 200 zur Deckung des Mindest-KU entnommen werden. (OT: Gibt es da eigentlich Schonvermögen?) Gruß Kilbi |
| |||
| AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt Das muss man mE nach anders lesen: Zitat:
somit muss man eben alles bis zum SB einsetzen, um den KU zu bestreiten. Und dass das Zitat:
Aber das hatten wir ja schon soooo oft
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt Zitat:
![]() Germanistik - gibts das in Ilmenau ?
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt Zitat:
-- dann zieh ich aber Schmalkalden vor. (Ich kenn die TU Ilmenau - hamm wir nen Schulausflug hin unternommen,... das warn noch Zeiten *schwärm*, da gabs noch keine Besser-Wessis in Thüri )
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt Zitat:
|
| |||
| AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt Zitat:
Zitat:
ganz klar, die beiden Sätze gehören zweifellos zusammen und daher erscheint es mir fraglich inwiefern hier ein Schreib- oder Formulierungsfehler vorliegen soll? Selbst wenn man das "angemessene" durch "notwenigen SB" ersetzt, lese ich da noch eine Ausnahme zur Vermögensverwertungspflicht. Unstrittig und klar ist, dass das Einkommen bis zur SB-Grenze eingesetzt werden muß, aber das stand ja auch nicht zur Debatte. Gruß Kilbi |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kindesunterhalt | Familienrecht | 09.05.2009 21:25 |
| kindesunterhalt | Familienrecht | 05.11.2008 22:00 |
| Kindesunterhalt | Familienrecht | 12.02.2008 15:14 |
| Kindesunterhalt ab 18 | Familienrecht | 14.02.2007 09:46 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios