Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt

Dies ist eine Diskussion zu Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 11:04
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 253
Keine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt

Hallo,

bislang bin ich davon ausgegangen, dass im Mangelfall zur Sicherung des Mindest-KU vorhandenes Vermögen eingesetzt werden muß.

Widerspricht das Urteil vom 02. Mai 2003 Az.: 11 UF 218/02 des OLG Hamm dem nicht?

Auszug:

Der Beklagte kann sich weder auf den Verbrauch der Abfindung (s.o.) noch auf den Verbrauch der 24.000 DM berufen, die ihm aus der Vermögensauseinandersetzung mit der Klägerin zugeflossen sind, denn beim Verwandtenunterhalt und insb. beim Kindesunterhalt ist die Verwertung des Vermögensstammes geboten, wenn sonstige Mittel zum Unterhalt nicht ausreichen, wie es sich aus § 1603 Abs. 2 BGB und daraus ergibt, dass das Gesetz keine allgemeine Billigkeitsgrenze wie in § 1581 S. 2 BGB vorsieht. Einschränkungen bei der Vermögensverwertung können sich nur daraus ergeben, dass auch der eigene angemessene Unterhalt des Pflichtigen gewahrt bleiben muss. Vermögen, dessen Einkünfte zur Erfüllung weiterer Verbindlichkeiten oder des eigenen Bedarfs benötigt wird, braucht deshalb nicht für den Unterhalt eingesetzt zu werden (vgl. Kalthoener/Büttner, Die Rspr. zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rz. 769).

Demnach wäre Vermögen nicht einzusetzen, wenn vom Unterhaltspflichtigen der angemessene SB 1100 €) aus lfd. Einkommen nicht sichergestellt werden kann.

Andererseits wird bei einer Mangelfallberechnung nur der notwendige SB (770 bzw. 900 €) berücksichtigt, d.h. dem Zahlungspflichtigen steht der angemessene SB nicht zur Verfügung, ergo muß er Sparvermögen nicht einsetzen.

Das erscheint mir unlogisch, denn der Stamm des Vermögens muß m.E. nur eingesetzt werden um im Mangelfall den Mindest-KU sicherzustellen. Folgt man aber obiger Entscheidung wäre die Vermögensverwertung ausgeschlossen wenn der angemessene KU nicht gesichert ist, das ist im Mangelfall stets der Fall, somit keine Vermögensverwertung im Mangelfall.

Wo liegt mein Denkfehler?

Gruß
Kilbi
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 11:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.010
97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt

Kilbi? Wie kommst Du auf 1100 Eur SB bei minderj. Kindern ?

Der angemessene SB ist doch nur ggü. vollj. nicht priv. Kindern 1.100 Eur.

Oder - versteh ich da mal wieder was verkehrt ?
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 11:29
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 253
Keine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt

Hallo,

ist m.E. auch im og. Urteil unglücklich formuliert.

Ich stimme dir natürlich zu, der notwendige SB beträgt 770 bzw. 900 €. Das OLG Hamm schreibt aber, dass auch der eigene angemessene SB gewahrt bleiben muß, daher bin ich von 1100 € ausgegangen.

Gruß
Kilbi
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 11:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.010
97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt

Angemessen gibts mE nach bei minderj. Kindern nicht, das ist immer der notwendige SB.

LG
LB
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 12:13
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 253
Keine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt

Zitat:
Zitat von Kilbi
Vermögen, dessen Einkünfte zur Erfüllung weiterer Verbindlichkeiten oder des eigenen Bedarfs benötigt wird, braucht deshalb nicht für den Unterhalt eingesetzt zu werden [/B] (vgl. Kalthoener/Büttner, Die Rspr. zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rz. 769).[/COLOR]
Hallo,

so ein unerkannter Bock in einem OLG-Urteil?

Dann müßte aber auch der og. Satz fehlerhaft aufgenommen worden sein.

Oder wäre das so zu verstehen, dass der Zahlungspflichtige 0 € KU zahlt und zur Sicherung seines notwendigen SB auf das Vermögen bzw. die Zinsen zurückgreifen muß?

Mal als Beispiel wie ich gerechnet hätte:

bereinigtes Einkommen = 1100 €, SB 900 €

Mindest-KU (nach fiktiver Tabelle) 200 € Zahlbetrag, es gibt 2 Kinder

Sparguthaben 10.000 €

Mangelfallberechnung erfolgt, ihm verbleiben 900 €, je Kind werden 100 € aus lfd. Einkommen gezahlt.

Aus dem Sparguthaben müssen mtl. 200 € zur Deckung des Mindest-KU entnommen werden.

(OT: Gibt es da eigentlich Schonvermögen?)

Gruß
Kilbi
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 12:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.010
97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt

Das muss man mE nach anders lesen:

Zitat:
Vermögen, dessen Einkünfte zur Erfüllung weiterer Verbindlichkeiten oder des eigenen Bedarfs benötigt wird, braucht deshalb nicht für den Unterhalt eingesetzt zu werden
Und das deshalb bezieht sich auf den Satz davor,

somit muss man eben alles bis zum SB einsetzen, um den KU zu bestreiten.

Und dass das

Zitat:
Mindest-KU (nach fiktiver Tabelle) 200 € Zahlbetrag, es gibt 2 Kinder

Sparguthaben 10.000 €
nicht geht, ist doch klar - solange kein Mindest-KU gezahlt wird, muss aufs Sparguthaben zurück gegriffen werden.

Aber das hatten wir ja schon soooo oft
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 12:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.010
97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt

Zitat:
Zitat von Morta Della
wie wärs mit nem Germanistik-Studium ?
Hab ich was Falsches gesagt?

Germanistik - gibts das in Ilmenau ?
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 13:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.010
97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt

Zitat:
Zitat von Morta Della
in Ilmenau kannste nur Ingeneur (Kumpel von Goldi) werden
Abgesehen davon, dass da ´n grober Rechtschreibfehler drin ist

-- dann zieh ich aber Schmalkalden vor.

(Ich kenn die TU Ilmenau - hamm wir nen Schulausflug hin unternommen,... das warn noch Zeiten *schwärm*, da gabs noch keine Besser-Wessis in Thüri )
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 19:55
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 253
Keine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt

Zitat:
Zitat von La Belle
,... das warn noch Zeiten *schwärm*, da gabs noch keine Besser-Wessis in Thüri )
Ihr habt doch rumgemault und wolltet unbedingt in die Bananenrepublik - wir euch nix gerufen!
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 20:05
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 253
Keine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kilbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vermögensverwertung beim Kindesunterhalt

Zitat:
Zitat von La Belle
Und das deshalb bezieht sich auf den Satz davor,

somit muss man eben alles bis zum SB einsetzen, um den KU zu bestreiten.
Zitat:
Zitat von Kilbi
Einschränkungen bei der Vermögensverwertung können sich nur daraus ergeben, dass auch der eigene angemessene Unterhalt des Pflichtigen gewahrt bleiben muss. Vermögen, dessen Einkünfte zur Erfüllung weiterer Verbindlichkeiten oder des eigenen Bedarfs benötigt wird, braucht deshalb nicht für den Unterhalt eingesetzt zu werden
Hallo,

ganz klar, die beiden Sätze gehören zweifellos zusammen und daher erscheint es mir fraglich inwiefern hier ein Schreib- oder Formulierungsfehler vorliegen soll?

Selbst wenn man das "angemessene" durch "notwenigen SB" ersetzt, lese ich da noch eine Ausnahme zur Vermögensverwertungspflicht.

Unstrittig und klar ist, dass das Einkommen bis zur SB-Grenze eingesetzt werden muß, aber das stand ja auch nicht zur Debatte.

Gruß
Kilbi
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kindesunterhalt Familienrecht 09.05.2009 21:25
kindesunterhalt Familienrecht 05.11.2008 22:00
Kindesunterhalt Familienrecht 12.02.2008 15:14
Kindesunterhalt ab 18 Familienrecht 14.02.2007 09:46





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios