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Verjährbarkeit von Unterhalt?

Dies ist eine Diskussion zu Verjährbarkeit von Unterhalt? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 13:15
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Question Verjährbarkeit von Unterhalt?

Hallo,

inwiefern sind Unterhaltsansprüche (generell) verjährbar bzw. können verjähren?

Besten Dank im Voraus.

Gruss,

the_law
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 09:10
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AW: Verjährbarkeit von Unterhalt?

30 Jahre
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  #3 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 09:28
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AW: Verjährbarkeit von Unterhalt?

Zitat:
Zitat von Katze83 Beitrag anzeigen
30 Jahre
Aber nur wenn man einen Titel hat
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 09:36
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AW: Verjährbarkeit von Unterhalt?

sorry ja natürlich....
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  #5 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 09:55
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AW: Verjährbarkeit von Unterhalt?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Aber nur wenn man einen Titel hat

Verjährbarkeit setzt auch trotz Titel in Deutschland bei Unterhaltssachen nach einem Jahr ein. Sollte man nicht jedes Jahr Zwangsvollstrecken lassen (was jedesmal Zusatzkosten verursacht) ist der Unterhalt rückwirkend verjährt.

Beispiel:

30 Jahre Titel = 30 mal einen Gerichtsvollzieher beauftragen zu Pfänden, also jedes Jahr Pfänden lassen, damit der Unterhalt rückwirkend nicht verjährt!!

Wenn das Kind z.B. mit 3 Jahren ein Titel gegen seinen Vater erhält und die Mutter, nach einigen Jahren - z.B. Kind ist nun 8 Jahre pfänden lässt, kann nur gepfändet werden ab Datum 1 Jahr rückwirkend, alles davor ist verfallen.

Ein normaler Titel - zb. bei Schulden - ist 30 Jahre rückwirkend Pfändbar, nur Unterhalt eben nicht, ausser ich kann nachweisen das ich jedes Jahr einen GV beauftragt hatte. In den meißten fällen ist das aber nicht der Fall.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 10:16
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AW: Verjährbarkeit von Unterhalt?

da bin ich aber so nicht mit einverstanden.... wenn ein Titel erwirkt wurde dann sind das Schulden dem Kind gegenüber und diese Schulden bleiben 30 Jahre bestehen bzw. sind 30 Jahre Pfändbar!

Auch wenn ich kein Jura studiert habe.... stecke gerade in so einer Situation.... dann hätte mein Anwalt blödsinn geredet und der wird wohl Jura studiert haben....
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  #7 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 10:22
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AW: Verjährbarkeit von Unterhalt?

Zitat von Berliner 28M:
Verjährbarkeit setzt auch trotz Titel in Deutschland bei Unterhaltssachen nach einem Jahr ein. Sollte man nicht jedes Jahr Zwangsvollstrecken lassen (was jedesmal Zusatzkosten verursacht) ist der Unterhalt rückwirkend verjährt.

Wo steht das denn? Wäre auch mir ganz neu.

Gruß
Errato
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  #8 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 10:34
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AW: Verjährbarkeit von Unterhalt?

Zitat:
Zitat von Katze83 Beitrag anzeigen
Auch wenn ich kein Jura studiert habe.... stecke gerade in so einer Situation.... dann hätte mein Anwalt blödsinn geredet und der wird wohl Jura studiert haben....
Dito
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  #9 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 10:54
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AW: Verjährbarkeit von Unterhalt?

Zitat:
Zitat von Errato Beitrag anzeigen
Zitat von Berliner 28M:
Verjährbarkeit setzt auch trotz Titel in Deutschland bei Unterhaltssachen nach einem Jahr ein. Sollte man nicht jedes Jahr Zwangsvollstrecken lassen (was jedesmal Zusatzkosten verursacht) ist der Unterhalt rückwirkend verjährt.

Wo steht das denn? Wäre auch mir ganz neu.

Gruß
Errato

Ich hab das gerade hinter mir, daher die Erfahrung persönlich gesammelt

Zitat:
Auch die in der Vergangenheit entstandenen Unterhaltsansprüche unterliegenden der Verwirkung gem. § 242 BGB.

Die Verwirkung setzt auf 2 Voraussetzungen:
1. das Zeitmoment und
2. das Umstandsmoment.
Quelle: http://www.ehescheidung24.de/blog/20...ltsansprueche/
Weiterhin gibt es BGH Urteile: Senatsurteil BGHZ 103, 62, 68 ff

Zitat:
Diesem Rechtsgedanken kann im Rahmen der Bemessung des Zeitmoments in der Weise Rechnung getragen werden, dass das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr ausreichen kann (BGHZ 103, 62, 68 ff.).

Quelle: http://www.scheidungsrecht-praxis.de...4d12a4727.html
In Deutschland werden nicht zahlende Väter so zu sagen Geschützt... unglaublich!!

Anyway, die Infos sind glaub ich mehr als ausreichend.


ps: ich bin das Kind, nur bin ich mittlerweile Erwachsen.
Ich hatte noch über 3 Titel gegen meinen Erzeuger, habe 2 Jahre lang geklagt und am Ende verloren, nur ne menge Kosten verursacht.

Ich kann jedem nur raten, wenn ein Titel besteht, geht jedes Jahr zum Gerichtsvollzieher und lasst vollstrecken, sonst ist das Verjährt.
Der Titel selbst ist 30 Jahre Pfändbar, richtig!!! Was aber keiner weiß, er muss bei Unterhaltsdingen jedes Jahr vollstreckt werden, wodurch er wiederrum 30 Jahre gültig ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 11:08
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AW: Verjährbarkeit von Unterhalt?

gleich 3 Titel?

Dachte immer die werden WENN geändert aber nicht immer wieder neu?
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