Dies ist eine Diskussion zu Vater gegen Umzug von Mutter und Tochter innerhalb des Forums Familienrecht
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| nehmen wir an, die Frau x und Herr y habe Kind z und das geteilte Sorge- / und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Scheidung ist seit 5 Jahren durch und die Mutter seither alleinerziehend und alleinlebend. Damit der Alltag von Mutter und Kind besser gestaltet und durchgeführt werden kann möchte die Mutter in die Nähe der Oma und der Tanten des Kindes ziehén ( 30 Km entfernt ). Der Vater möchte dies jedoch nicht da die Familie des Vaters und die der Mutter sich nicht gut verstehen ist mit ihm auch nicht zu reden. Er ist ein Kroatischer Mitbürger und will einem Umzug nicht zustimmen. Gibt es eine Möglichkeit dies trotzdem durchzubekommen? Was würde passieren wenn sich Mutter und Tochter einfach nicht an ihm orientieren und ohne zustimmung umziehen? Help wanted!!!!!!!!!!! |
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| AW: Vater gegen Umzug von Mutter und Tochter Ich empfehle der Mutter das alleinige Sorgerecht zu beantragen, dann hat sie solche Probleme nicht mehr. Da das Kind bei der Mutter lebt, sollte dies durchaus möglich sein. Nun bis dahin hat der Vater ein Mitbestimmungsrecht, allerdings bezieht sich dies nicht darauf, ob ein Kind mit der Mutter umziehen darf oder nicht. Wenn es dem Wohle des Kindes nicht hinderlich ist, so kann der Vater dies auch nicht verhindern. Nur was ist, wenn der Vater das Kind zu sich holt? |
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| AW: Vater gegen Umzug von Mutter und Tochter Hallo, ok aber das alleinige Sorgerecht wird doch erst zugeteilt, wenn der Vater Probleme macht und dies Schlecht für das Kind ist! Wenn aber doch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben so haben doch auch beide das gleiche Recht zu gleichen Teilen. Wenn also einer Umziehen will und der andere nicht, so bleib doch einfach alles wie es ist? Oder nicht? Es gab doch da 98 diese komischen Gesetzesänderungen! Außerdem habe ich gelesen,das es eine Straftat ist wenn die Mama mit dem Kind einfach umzieht. Der Vater kann das Kind auch nicht einfach zu sich holen weil bei der Mama auch erst was vorfallen müsste! |
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| AW: Vater gegen Umzug von Mutter und Tochter Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, diese sind sehr stark voneiander zu trennen. Wer das Sorgerecht hat und bei wem das Kind lebt ( Aufenthaltsbestimmungsrecht ), der entscheidet auch in erster Linie zum Wohle des Kindes. Das Sorgerecht bezieht sich mehr auf Mitentscheidungen, wie Operationen oder ähnliches. Was den Umzug des Kindes mit der Mutter betrifft, so hat der Vater in diesem Fall keine Möglichkeit einzugreifen, es sei denn, es ist nicht zum Wohle des Kindes. |
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